Initiator Grants
Finanzierung für die Vorbereitung eines Drittmittelgesuchs nach dem Doktorat
Voraussetzungen | Ein geplanter Antrag bei einer namhaften Förderagentur für Personen- oder Projektförderung (oder ein Mobilitätsstipendium), der an der Universität Bern realisiert werden kann und im eigenen Namen eingereicht wird. |
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Antragsberechtigt | Forschende mit Doktorat, das bis max. 5 Jahre vor Eingabefrist abgeschlossenen wurde (Ausnahmen bei familiären Verpflichtungen, bei Unterbrüchen der Forschungstätigkeit oder wenn der Hauptantrag zur Karriereförderung andere Vorgaben macht). Während der Laufzeit des Initiator Grants muss eine Anstellung und/oder ein Arbeitsplatz an der Universität Bern vorhanden sein. |
Förderbetrag | Max. 30'000 CHF pro Antrag bestehend aus je max. 20'000 CHF für eigene Personenmittel und/oder weitere Projektmittel. Der maximale Förderbetrag für die Vorbereitung von Mobilitätsstipendien beträgt 15'000 CHF. Insgesamt stehen mind. 250'000 CHF pro Ausschreibung zur Verfügung. |
Geltungsbereich | Lohnkosten für die eigene Anstellung, Entlastungsmassnahmen, Sachmittel, Feld- und Reisespesen. |
Eingabefrist | 20. Februar 2025
Es gibt jährlich eine Eingabefrist. |
Mit den "UniBE Initiator Grants" werden Nachwuchsforschende der Universität Bern nach dem Doktorat bei der Vorbereitung von Drittmittel-Anträgen unterstützt. Diese Anträge können sowohl zur eigenen Förderung bestimmt sein (Personenförderung) als auch zur Förderung von eigenen Projekten (Projektförderung).
Die Evaluation der eingereichten Gesuche für einen UniBE Initiator Grant erfolgt durch die Forschungskommission der Universität Bern. Die Information über die Zu- oder Absage eines Gesuches erfolgt üblicherweise bis anfangs Mai durch das Vizerektorat Forschung. Das Projekt kann direkt nach der Zusage gestartet werden.
Die nachfolgenden Informationen müssen für einen Antrag zwingend beachtet werden.