Fragen zu Studium und Arbeiten an der Universität

FAQs Thema: Studium

Der Unterricht findet in Präsenz statt.

Die Lerninhalte aller Veranstaltungen sollen digital oder in einer äquivalenten Form zur Verfügung gestellt werden.

Es gibt keine allgemeinen Schutzmassnahmen mehr und es gilt die Präsenzpflicht – wenn ein ärztliches Zeugnis vorliegt, können jedoch Spezialregelungen geprüft werden.

Generell sollte man mit einer Erkältung oder einer anderen ansteckenden Krankheit nicht an die Universität kommen. Bei einer leichten Erkältung ist das Tragen einer Maske empfohlen.

Thema: Arbeiten an der UniBE

Es gelten die Regelungen des Kantons und der Universität: Homeoffice kann grundsätzlich im Umfang von bis zu 50 Prozent des Arbeitspensums gewährt werden. Ein Anspruch auf Homeoffice besteht nicht. Homeoffice und dessen Modalitäten sind schriftlich mit der vorgesetzten Person zu vereinbaren.

Der Arbeitsplatz wird grundsätzlich an der Uni zur Verfügung gestellt. Die Benutzung oder Abnutzung privater Infrastruktur im Rahmen von Homeoffice wird nicht entschädigt. Es besteht auch kein Anspruch auf die gleiche Ausrüstung wie am Arbeitsplatz an der Uni.

Grundsätzlich Ja, über Ausnahmen entscheiden die Vorgesetzten. Richtschnur sind die betrieblichen Bedürfnisse, bzw. ist die Erledigung des Auftrags.

Ja.

Nein, das müssen die Vorgesetzten selbständig entscheiden. Es gibt keinen Anspruch auf hybride Meetings.