UniBE Digital Venture Fellowship

CHF 100'000 für Nachwuchsforschende, um ihre wissenschaftlichen Erkenntnisse in innovative, digitalisierungsbezogene Produkte und Dienstleistungen umzusetzen.

 
Voraussetzungen Ein Projekt, das darauf ausgerichtet ist, einen Proof-of-Concept für ein innovatives, menschenzentriertes, digitalisierungsbezogenes Produkt oder eine innovative, menschenzentrierte, digitalisierungsbezogene Dienstleistung zu erstellen und die unternehmerischen Grundlagen für eine erfolgreiche Umsetzung zu schaffen. Anträge mit Fokus auf Grundlagenforschung werden nicht berücksichtigt.
Antragsberechtigt Die Antragsstellerin oder Antragssteller muss über einen Master- oder PhD-Abschluss verfügen. Eine Forschungsgruppenleiterin oder ein Forschungsgruppenleiter der Universität Bern muss den Antragsteller oder die Antragsstellerin unterstützen. Angestellte am Inselspital oder am Universitären Psychiatrischen Dienst (UPD) können keinen Antrag stellen. Zum Zeitpunkt des Antrags ist das Spin-Off-Unternehmen noch nicht gegründet.
Förderbetrag Max. CHF 100'000 pro Gesuch. Die Digital Venture Fellowship dauert in der Regel 12 Monate. Insgesamt stehen 200'000 CHF pro Jahr zur Verfügung.

Die Digital Venture Fellowship ist Teil der Digitalisierungsstrategie 2030 und wird von der Digitalisierungskommission (DigiK) finanziert.

Geltungsbereich Mit dem Beitrag der Digital Venture Fellowship können folgende Kosten gedeckt werden: Personalkosten, Sachkosten, digitale Infrastruktur und Dienstleistungen, Reise- und organisatorische Kosten, Entrepreneurship-Trainings, Kosten für den Schutz von geistigem Eigentum.
Eingabefrist

19. September 2025

In der Regel gibt es jährlich eine Eingabefrist.

Was ist das Ziel der UniBE Digital Venture Fellowship?

Die Universität Bern hat sich zum Ziel gesetzt, die Förderung von lnnovation und Unternehmertum an der Universität Bern disziplinenübergreifend zu stärken.

Das Ziel der UniBE Digital Venture Fellowship ist die Förderung des Transfers von innovativer Forschung und Lehre mittelsmittels innovativer, menschenzentrierter, digitalisierungsbezogener Produkte oder Dienstleistungen in die Gesellschaft und Wirtschaft, sowie die Unterstützung von unternehmerisch-denkenden Jungforschenden. Während der Digital Venture Fellowship soll die der Innovation zugrundeliegende Forschung weitergeführt werden, um die technische Machbarkeit (Proof-of-Concept) zu validieren und die Kommerzialisierung entsprechend vorzubereiten.

In Übereinstimmung mit der Digitalisierungsstrategie 2030 der Universität Bern ermutigt die Digital Venture Fellowship die Fellows, die digitale Transformation als Katalysator für skalierbare, nachhaltige und wirkungsvolle Innovationen zu nutzen, während sie gesellschaftliche, ökologische und wirtschaftliche Herausforderungen angehen.

Was wird unterstützt?

Das Projekt muss darauf ausgerichtet sein, einen Proof-of-Concept hinsichtlich der Entwicklung eines innovativen, menschenzentrierten, digitalisierungsbezogenen Produktes oder einer innovativen, menschenzentrierten, digitalisierungsbezogenen Dienstleistung zu erstellen und die unternehmerischen Grundlagen für eine erfolgreiche Umsetzung in die Gesellschaft und Wirtschaft zu schaffen. Anträge mit Fokus auf Grundlagenforschung werden nicht berücksichtigt.

Die Digital Venture Fellowship umfasst ein Förderungsbudget von CHF 100'000, das nicht überschritten werden darf. Die Anstellung basiert grundsätzlich auf einem 80%-Pensum. Die Dauer der Digital Venture Fellowship beträgt in der Regel 12 Monate (kann bei Bedarf verkürzt werden). Mit dem Beitrag der UniBE Digital Venture Fellowship können folgende Kosten gedeckt werden:

  • Personalkosten (inkl. Sozialabgaben des Arbeitgebers)
  • Sachkosten, die mit der Durchführung des Forschungsvorhabens in direktem Zusammenhang stehen, einschliesslich digitaler Infrastruktur und Dienstleistungen (z. B. Datenspeicherung, Cybersicherheitsmassnahmen, Lizenzgebühren usw.).
  • Reise- und organisatorische Kosten für Konferenzen oder Workshops
  • Entrepreneurship-Trainings in Zusammenhang mit dem geförderten Projekt
  • Kosten für den Schutz von geistigem Eigentum

Wie funktioniert es?

  • Eingabeberechtigt sind Antragsstellende mit einem Master oder PhD bis zu 6 Monate vor und nicht später als 12 Monate nach dem Abschluss. Postdoktorierende können sich ebenfalls bewerben, müssen aber ihren aktuellen Arbeitsvertrag vor Beginn der Digital Venture Fellowship beenden.
  • Angestellte am Inselspital oder am Universitären Psychiatrischen Dienst (UPD) können keinen Antrag stellen.
  • Eine Forschungsgruppenleiterin oder ein Forschungsgruppenleiter der Universität Bern bestätigt die fachliche Begleitung und den Zugang zu den notwendigen lnfrastrukturen.
  • Das Gesuch umfasst einen detaillierten Projektbeschrieb (insbesondere Beschrieb der Problematik, innovativer Aspekt der Lösung und Geschäftsmodell), einen Projektplan, lnformationen zu Fragen des geistigen Eigentums (namentlich zur Frage der Patentierbarkeit und gegebenenfalls des Stands des Patentierungsverfahrens) sowie ein Budget.
  • Die Antragsstellenden können sich an die Beratenden des Innovation Office wenden, um Unterstützung bei der Vorbereitung ihres UniBE-Digital-Venture-Fellowship-Antrags zu erhalten, indem sie sich an innovationoffice@unibe.ch wenden.
  • Das Gesuch ist beim lnnovation Office einzureichen. Dieses stellt die dazu notwendigen Formulare zur Verfügung. Das Innovation Office prüft die frist- und formgerecht eingereichten Gesuche auf die Erfüllung formaler Kriterien.
  • Die Gesuche, welche die formalen Kriterien erfüllen, werden durch die UniBE Digital Venture Fellowship Jury beurteilt und bewertet. Die Jury gibt anschliessend eine Empfehlung an die Digital-Kommission ab. Die endgültige Förderzusage erfolgt durch die Universitätsleitung der Universität Bern. Die Beurteilung wird aufgrund folgender Kriterien vorgenommen:
    • Qualität des Forschungsprojekts und Innovationspotenzial
    • Markt und Produkt
    • Geschäftsmodell
    • Unternehmerisches Potenzial der Antragstellerin bzw. des Antragstellers und ihres/seines Teams
  • Abgelehnte Gesuche können ein zweites Mal eingereicht werden, sofern der Antrag substanziell überarbeitet wurde.
  • Die genauen Bestimmungen finden Sie im Reglement sowie in den Guidelines (Englisch).
  • Zeitplan
    • Bewerbungsfrist: 19. September 2025
    • 1. Runde Jury-Beratungen (nur auf Grundlage der Bewerbungsunterlagen): 17. Oktober 2025
    • 2. Runde Jury-Beratungen (mit Pitch-Präsentation der Kandidatinnen und Kandidaten): 30. Oktober 2025
    • Endgültige Entscheidung durch die Universitätsleitung: 02. Dezember 2025