Evaluation
Das Vizerektorat Forschung organisiert das Verfahren für die Eingabe, Beurteilung und Abwicklung der UniBE Initiator Grant-Anträge. Als Grundlage für die Beurteilung der eingegangenen Gesuche gelten das von der Universitätsleitung in Kraft gesetzte Reglement sowie die folgenden Kriterien:
- Qualifikation des Gesuchstellers / der Gesuchstellerin
- Förderung des eigenen Forschungsprofils
- wissenschaftliche Qualität und Innovativität des Vorhabens
- Machbarkeit des Vorhabens
Die frist- und formgerecht eingereichten Anträge werden durch die Forschungskommission der Universität Bern beurteilt. Die Benachrichtigung über Zu- oder Absage eines Antrags erfolgt durch das Vizerektorat Forschung.
Im Falle der Bewilligung eines Antrags für einen UniBE Initiator Grant wird die gesprochene Summe auf einen zu bezeichnenden Drittmittelkredit der Universität Bern überwiesen. Die Überweisung erfolgt nach Bewilligung des Antrags.