Grundsätze

Der UniBE Initiator Grant dient zur Vorbereitung eines Drittmittelantrags. Beantragt werden können insbesondere Mittel zur Vorbereitung von:

  • Gesuchen im Rahmen der Personenförderung des Schweizerischen Nationalfonds nach dem Doktorat
  • Gesuchen im Rahmen der Projektförderung des Schweizerischen Nationalfonds
  • Gesuchen im Rahmen der Übergangslösungen des Schweizerischen Nationalfonds, insb. die Starting Grants und die Swiss Postdoctoral Fellowships
  • Gesuchen im Rahmen der Marie Skłodowska-Curie Global Postdoctoral Fellowships
  • weiteren Gesuchen für namhafte kompetitive Fördermittel, die von Förderinstitutionen (Stiftungen, Förderagenturen usw.) im In- und Ausland vergeben werden

Hinweis


Der UniBE Initiator Grant kann für folgende Zwecke verwendet werden:

  • für die eigene Anstellung (Verlängerung, Aufstockung für Teilzeitangestellte)
  • zur Entlastung (z.B. externer Lehrauftrag, Hilfspersonal)
  • für Entlastungsmassnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
    (z.B. 120%-Regel, Kitabeiträge)
  • Sachmittel, die für Forschung im Hinblick auf die Ausarbeitung des Hauptantrags notwendig sind
  • Feld- und Reisespesen

Personen, die mit einem UniBE Initiator Grant unterstützt werden, sind verpflichtet, den geförderten Hauptantrag innerhalb eines Jahres oder auf den frühestmöglichen Termin gemäss Eingabefristen der jeweiligen Förderinstitution einzureichen.