Grundsätze
Der UniBE Initiator Grant dient zur Vorbereitung eines Drittmittelantrags. Beantragt werden können insbesondere Mittel zur Vorbereitung von:
- Gesuchen im Rahmen der Personenförderung des Schweizerischen Nationalfonds nach dem Doktorat
- Gesuchen im Rahmen der Projektförderung des Schweizerischen Nationalfonds
- Gesuchen im Rahmen der Übergangslösungen des Schweizerischen Nationalfonds, insb. die Starting Grants und die Swiss Postdoctoral Fellowships
- Gesuchen im Rahmen der Marie Skłodowska-Curie Global Postdoctoral Fellowships
- weiteren Gesuchen für namhafte kompetitive Fördermittel, die von Förderinstitutionen (Stiftungen, Förderagenturen usw.) im In- und Ausland vergeben werden
Hinweis
Ressourcen für die Suche nach anderen Fördermitteln
Der UniBE Initiator Grant kann für folgende Zwecke verwendet werden:
- für die eigene Anstellung (Verlängerung, Aufstockung für Teilzeitangestellte)
- zur Entlastung (z.B. externer Lehrauftrag, Hilfspersonal)
- für Entlastungsmassnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
(z.B. 120%-Regel, Kitabeiträge) - Sachmittel, die für Forschung im Hinblick auf die Ausarbeitung des Hauptantrags notwendig sind
- Feld- und Reisespesen
Personen, die mit einem UniBE Initiator Grant unterstützt werden, sind verpflichtet, den geförderten Hauptantrag innerhalb eines Jahres oder auf den frühestmöglichen Termin gemäss Eingabefristen der jeweiligen Förderinstitution einzureichen.