Investitionsfonds für kostenintensive Gerätschaften in der Forschung

Ko-finanzierung von kostenintensiven Gerätschaften für die Forschung

 
Voraussetzungen Eine geplante Anschaffung eines Gerätes, das in erster Linie einem Forschungszweck dient, mit einem Wert von typischerweise über CHF 500'000. «Matching Funds» von den Antragstellenden müssen vorhanden sein.
Antragsberechtigt Fakultäten, Departemente, Institute und Kliniken, strategische Zentren, Kompetenzzentren mit Leistungsauftrag der Universitätsleitung, Plattformen / Core Facilities der Universität Bern.
Förderbetrag Investitionssumme für gesamte Anschaffung typischerweise über CHF 500'000 (gegen oben offen), d.h. inklusive Matching Funds von Fakultäten, Instituten und Kliniken sowie Drittmitteln.
Geltungsbereich Die über diesen Fonds erworbenen Gerätschaften sind zwingend im Perimeter der Universität Bern zu nutzen. Beiträge sind ausschliesslich für Sachmittel/Investitionen bestimmt.
Eingabefrist

30. November 2024

Es gibt jährlich zwei Eingabefristen, jeweils 30. Juni und 30. November. 

Vorgängige, individuelle Eingabefristen bei den Fakultäten beachten.

 

Medizinische Fakultät: Anträge bis 05. Nov. 2024 einreichen, Präsentation in Ausschuss für Forschung am 19. Nov. 2024.
Die Sitzung im Ressourcenausschuss ist am 28. Nov. Erst nach positivem Bescheid kann der Antrag beim Vizerektorat eingereicht werden.

Was ist das Ziel?

Um in bestimmten Forschungsgebieten kompetitive Leistungen zu erbringen, sind unter anderem kostenintensive Gerätschaften notwendig. Grössere lnvestitionen können jedoch nur beschränkt mit den ordentlichen Betriebsmitteln getätigt werden. Der Investitionsfonds für kostenintensive Gerätschaften in der Forschung ko-finanziert entsprechende Anschaffungen.

Wie funktioniert es?

Die Ausschreibung erfolgt durch das Vizerektorat Forschung. Die Antragsstellenden werden spätestens drei Monate nach Ablauf der Frist über den Entscheid der Universitätsleitung informiert. Es liegt in der Verantwortung der Antragsstellenden, die Zusagen für Matching Funds und Stellungnahmen der betroffenen Einheiten in den Fakultät(en), des Microscopy Imaging Center oder Experimental Animal Center rechtzeitig zu erhalten.