Grundsätze
Der Nachwuchsförderungs-Projektpool bezweckt die unbürokratische und speditive Finanzierung innovativer Aktivitäten von Mittelbauangehörigen - ab Stufe Doktorierende - an der Universität Bern. Selbständigkeit, Qualifikation und persönliches Profil von Angehörigen des akademischen Nachwuchses sollen gefördert und die Realisierung zukunftsorientierter Ideen vereinfacht werden.
Als Grundlage für die Beurteilung der eingegangenen Gesuche gelten das von der Universitätsleitung in Kraft gesetzte Reglement sowie die folgenden formalen und inhaltlichen Kriterien:
- klare thematische Fokussierung
- transparentes Budget
- signifikanter Anteil des Pools am Gesamtbudget des Projekts
- qualitativ hochwertige Vernetzung als Hauptziel
- Eigenleistungen müssen vorhanden und klar erkennbar sein, sie werden in der Regel nicht finanziert
- keine Beiträge an Publikationen
- keine Unterstützung von Einzelpersonen (z.B. Kongressteilnahmen, individuelle Forschungsprojekte)
- wiederkehrende Veranstaltungen können nur gefördert werden, wenn die Originalität der neu beantragten Veranstaltung erkennbar ist, das heisst, z.B. das Thema/der Schwerpunkt oder der Ort der Durchführung neu ist
- Veranstaltungen, die vor der jeweiligen Antragsfrist des Projektpools durchgeführt werden, können nicht unterstützt werden.
Die Begutachtung der Anträge erfolgt durch einen Ausschuss von Mittelbauangehörigen zuhanden der Kommission für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses der Universität Bern.
Der Betriebskredit des jeweiligen Instituts wird um den gesprochenen Betrag aufgestockt. Es gelten die finanziellen Rahmenbedingungen des Institutskredits. Projektmittel dürfen nur unter vorheriger Rücksprache mit dem Institut für Geschenke und Verpflegung, die über die Pausenverpflegung hinausgeht (z.B. Apero), eingesetzt werden.