UniBE Short Travel Grants for (Post)Docs
Finanzierung von kurzen Forschungsaufenthalten im Ausland für Doktorierende und Postdoktorierende
Voraussetzungen | Substanzieller Bedarf an einem Kurzforschungsaufenthalt zur Weiterentwicklung des eigenen Forschungsprojektes. Für den Aufenthalt stehen anderweitig (z.B. über SNF-Projekte) keine Mittel zur Verfügung. |
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Antragsberechtigt | Doktorierende, die seit mind. sechs Monaten an der Universität Bern immatrikuliert sind sowie Postdoktorierende, die seit mind. drei Monaten an der Universität Bern bzw. am Inselspital angestellt sind. Nach Ablauf des Kurzforschungsaufenthalts müssen Antragstellende für mind. weitere sechs Monate immatrikuliert bzw. angestellt sein. |
Förderbetrag | Pro Antrag max. 7'000 CHF für Aufenthalte innerhalb Europas und 8'000 CHF für Aufenthalte ausserhalb Europas. |
Geltungsbereich | Reise- und Unterkunftskosten für Feldforschung, Forschung an Universitäten oder anderen Forschungsinstitutionen sowie für wissenschaftliche Arbeiten in Bibliotheken, wissenschaftlichen Sammlungen, Archiven und Laboren. |
Eingabefrist | 1. September 2025Es gibt zwei Bewerbungsfristen pro Jahr, am 1. März und am 1. September. |
Empfehlung
Es wird empfohlen, den Beginn des geplanten Forschungsaufenthaltes frühestens zwei Monate nach Ablauf der jeweiligen Antragsfrist anzusetzen. Bei beantragten Forschungsaufenthalten, deren Antritt innerhalb dieser zweimonatigen Frist erfolgt, liegt im Falle einer Ablehnung des Antrags das Finanzierungsrisiko bei der antragstellenden Person. Es ist zu beachten, dass z.B. bei einem Aufenthalt in Übersee der Visa-Prozess länger dauern kann.
Es können keine Anträge für Forschungsaufenthalte gestellt werden, die bereits vor der Eingabefrist angetreten wurden, und es werden keine Beiträge für bereits absolvierte Forschungsaufenthalte ausgerichtet.
Grundsätze
Folgende Grundsätze sind bei einer Antragsstellung auf UniBe Short Travel Grants for (Post)Docs zu beachten:
- Finanziert werden a) Feldforschungsaufenthalte, b) Forschungsaufenthalte an Universitäten oder anderen Forschungsinstitutionen und/oder c) Aufenthalte für wissenschaftliche Arbeiten in Bibliotheken, wissenschaftlichen Sammlungen, Archiven, Laboren etc.
- Ein Forschungsaufenthalt kann mehrere Aktivitäten und mehrere Aufenthaltsorte umfassen, muss jedoch ohne Unterbrüche absolviert werden. Teilnahmen an Summer-/Winterschools, Kongressen und/oder wissenschaftliche Methodenkursen sind in Kombination mit einem Forschungsaufenthalt möglich, werden in der Regel aber nicht als Einzelaktivität gefördert.
- Aufenthalte, die primär dem Austausch, der Vernetzung und/oder dem reinen Verfassen von wissenschaftlichen Texten dienen, werden nicht gefördert.
- Den Forschungsaufenthalt müssen Sie spätestens sechs Monate ab Datum der Bewilligung des Antrags antreten.
- Sie müssen – ggf. in Absprache mit ihrer Hauptbetreuungsperson – den Finanzierungsbedarf für den beantragten Forschungsaufenthalt plausibel begründen können (bzw. Begründung, weshalb für den beantragten Kurzforschungsaufenthalt keine anderweitigen Mittel zur Verfügung stehen). Dies gilt nicht ausschliesslich, aber insbesondere für Doktorierende und Postdoktorierende mit SNF-Finanzierung.
- Für eine Antragstellung müssen Sie über eine vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Vereinbarung (Doktorats- oder Postdoktoratsvereinbarung) verfügen. Das gilt ausnahmslos für alle antragstellenden Personen.
- Sind Sie Nachwuchsforschende:r auf Postdoc-Niveau mit einer Anstellung am Inselspital, muss die Anstellung am Inselspital Bern betreffend Beschäftigungsgrad (80-100%) und Protected Research Time (absolut mind. 50%; mit Dienstleistungsaufgaben im medizinischen und tiermedizinischen Bereich mind. 20%) den Vorgaben der Universität Bern entsprechen.
- Sie können für den Forschungsaufenthalt Reise- und Unterkunftskosten sowie ggf. Teilnahmegebühren für Summer-/Winterschools, wissenschaftliche Kongresse und/oder wissenschaftliche Methodenkurse beantragen. In Ausnahmefällen können Sachmittel für Forschungskosten (z. B. Verbrauchsmaterialien) bewilligt werden.
- Sie haben die Unterstützung Ihrer akademischen Hauptbetreuungsperson. Ein Unterstützungsschreiben ist dem Antrag beizulegen.
Antrag
Voraussetzungen
- An der UniBE immatrikulierte und in der Forschung tätige Doktorierende (d.h. Doktorierende, die ein Forschungsdoktorat absolvieren), unabhängig davon, ob sie eine Anstellung an der UniBE haben. Antragstellende Doktorierende sind zum Zeitpunkt des Eingabetermins seit mindestens sechs Monaten als Doktorierende an der UniBE immatrikuliert.
- An der UniBE angestellte Postdoktorierende der Kategorien Early Postdocs, Advanced Postdocs und Senior Research Assistants sowie an der UniBE angestellte Nachwuchsforschende mit einem Marie Skłodowska-Curie Postdoctoral Fellowship. Antragstellende Postdoktorierende bzw. Nachwuchsforschende auf Postdoc-Niveau sind zum Zeitpunkt des Eingabetermins seit mindestens drei Monaten als Postdoktorierende an der UniBE bzw. am Inselspital Bern angestellt.
- Antragstellende Personen sind nach Ablauf des Forschungsaufenthaltes für mindestens sechs weitere Monate an der UniBE als Doktorierende immatrikuliert bzw. an der UniBE bzw. am Inselspital Bern als Postdoktorierende angestellt.
Antragstellung
Folgende Unterlagen sind in nachstehender Reihenfolge in einem einzigen PDF einzureichen:
- Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular. Das Antragsformular ist durch die antragstellende Person, ihre akademische Hauptbetreuungsperson gemäss Doktorats- bzw. Postdoktoratsvereinbarung sowie durch die jeweilige Institutsleitung zu unterzeichnen.
- Aktuelles, auf den im Rahmen des «UniBE Short Travel Grants for (Post)Docs» geplanten Forschungsaufenthalts bezogenes und unterzeichnetes Unterstützungsschreiben der akademischen Hauptbetreuungsperson.
- Vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Doktoratsvereinbarung bzw. Postdoktoratsvereinbarung. Das gilt für alle antragstellenden Personen.
- Vollständiges und aktuelles CV inklusive wichtigste wissenschaftliche Leistungen (vorzugsweise analog der Vorgaben des SNF für die Gestaltung eines CV).
- Bei Kurzforschungsaufenthalten an Universitäten oder anderen Forschungsinstitutionen: Einladungen bzw. Bestätigungen der Gastuniversitäten/Forschungsinstitutionen.
- Ggf. Teilnahmebestätigungen für Summer-/Winter Schools, wissenschaftliche Kongresse und/oder wissenschaftliche Methodenkurse.
- Tabellarischer Zeit- und Arbeitsplan mit den wichtigsten Etappenzielen für den geplanten Forschungsaufenthalt im Ausland (max. 1 Seite).
Der Antrag mit allen erforderlichen Dokumenten ist beim Vizerektorat Internationales und Akademische Karrieren, Sara Dürr (sara.duerr@unibe.ch) einzureichen.
Hinweise
- Pro Person können unabhängig von der Stufe Doktorat oder Postdoktorat maximal zwei Anträge eingereicht werden. Erstanträge werden bevorzugt behandelt. Pro Antragsrunde darf pro Person nur ein Antrag eingereicht werden.
- Unvollständige oder zu spät eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt. Es können keine Angaben oder Unterlagen nach der jeweiligen Eingabefrist nachgereicht werden.
- Bitte beachten Sie unbedingt die untenstehende Wegleitung für einen Antrag!
Evaluation
Die Evaluation der form- und fristgerecht eingereichten Anträge erfolgt durch einen Ausschuss des Vizerektorats Internationales und Akademische Karrieren.
Der Ausschuss beurteilt die Anträge abschliessend.
Schlussbericht
Nach Abschluss des Forschungsaufenthalts ist innerhalb von vier Wochen ein Tätigkeits- und Finanzreporting zuhanden des Vizerektorats Internationales und Akademische Karrieren durch die unterstützte Person bei Bedarf unter Einbezug der zuständigen Organisationseinheit (Institut/Sekretariat) einzureichen. Das Reporting ist durch die unterstützte Person und die Hauptbetreuungsperson zu unterzeichnen.