Evaluation

Die Evaluation der Anträge erfolgt durch die Forschungskommission der Universität Bern. Jeder Antrag, der den reglementarischen Vorgaben entspricht und frist- und formgerecht eingereicht worden ist, wird von mindestens 2 Personen der Kommission begutachtet. Der Entscheid über eine Förderung wird von der gesamten Kommission getroffen. Die Kommission kann zudem die Doktorandin oder den Doktoranden für eine kurze Präsentation einladen.

Die Benachrichtigung über Zu- oder Absage eines Antrags erfolgt durch die Geschäftsstelle der Forschungskommission. Es besteht kein Anspruch auf eine Förderung mit UniBE Doc.Mobility. Absagen werden kurz schriftlich begründet.

Das Evaluationsverfahren nimmt 2 bis 3 Monate in Anspruch. Erst nach einem positiven Bescheid kann der Auslandaufenthalt angetreten werden.