Grundsätze

Folgende Grundsätze sind bei einer Antragstellung auf UniBE Doc.Mobility zu beachten:

  • Finanziert wird ein Forschungsaufenthalt an einer Forschungseinrichtung im Ausland,
    der üblicherweise 12 Monate dauert, auf begründetes Gesuch hin auch kürzer, aber
    mind. 6 Monate.
  • Die Gastinstitution liegt nicht im Land Ihrer Herkunft oder Ihres Studienabschlusses. Ausnahmen mit in der Regel wissenschaftlicher Begründung sind möglich.
  • Sie sind zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens 12 Monaten als Doktorandin oder Doktorand an der Universität Bern immatrikuliert (Ausnahmen sind nur in begründeten Fällen möglich). Antragsberechtigt sind in der Forschung tätige Doktorierende aller Fachrichtungen, mit oder ohne Anstellung an der Universität Bern.
  • Sie sind nicht durch den SNF finanziert – SNF-Doktorierenden können ihre Mobilität mit den Mobilitätsbeiträgen des SNF finanzieren.
  • Sie haben die Unterstützung durch Ihre erst und zweitbetreuende Person. Diese Personen müssen ein Referenzschreiben abgeben.
  • Für den Forschungsaufenthalt im Ausland ist mit dem Antrag ein Forschungsplan einzureichen. Die näheren Angaben dazu finden Sie in der Wegleitung.
  • Die Mobilitätsförderung erfolgt in der Form einer Anstellung als Doktorand/in an der Uni Bern, jedoch mit Arbeitsort im Ausland. Mit der Anstellung werden auch alle Sozialzulagen gedeckt, zudem erleichtert eine Anstellung die Regelung von Versicherungsfragen.