Eine Beurlaubung kann nur im Rahmen der Semestereinschreibung auf Selfservice beantragt werden. Fristverlängerungen sind nicht möglich.
Fristen für ein Gesuch
Herbstsemester | Frühjahrssemester | |
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Elektronischer Antrag auf Beurlaubung | 31. August | 31. Januar |
Einreichung der erforderlichen Belege | 15. September | 15. Februar |
Doktorierende
Für Doktorierende ist eine Beurlaubung nicht vorgesehen. Sie können sich aber von der Immatrikulationspflicht dispensieren lassen, sofern weder materielle noch personelle Leistungen der Universität Bern in Anspruch genommen werden.