Semesterdaten, Termine ‌und Fristen Beurlaubung

Eine Beurlaubung kann nur im Rahmen der Semestereinschreibung auf Selfservice beantragt werden. Fristverlängerungen sind nicht möglich.

Fristen für ein Gesuch

Herbstsemester  Frühjahrssemester
Elektronischer Antrag auf Beurlaubung  31. August 31. Januar
Einreichung der erforderlichen Belege  15. September 15. Februar

Doktorierende

Für Doktorierende ist eine Beurlaubung nicht vorgesehen. Sie können sich aber von der Immatrikulationspflicht dispensieren lassen, sofern weder materielle noch personelle Leistungen der Universität Bern in Anspruch genommen werden.
  

Alles was Sie zur Beurlaubung wissen müssen