Fristen für die Exmatrikulation
Im Anschluss an das Herbstsemester | 31. Januar |
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Im Anschluss an das Frühjahrssemester | 31. August |
Die Exmatrikulation erfolgt auf eigenes Begehren oder von Amtes wegen. Wenn Sie Ihr Studium nicht fortsetzen, melden Sie sich auf Selfservice im Rahmen der Semestereinschreibung ab.
Selfservice
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