Beachten Sie für die Bearbeitung des Semesterkontrollblatts zur Erneuerung der Einschreibung oder zur Exmatrikulation folgende Fristen:
Bearbeitung Selfservice | |
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Herbstsemester | ab 20. Mai bis 31. August |
Frühjahrssemester | ab 15. Dezember bis 31. Januar |
Fristverlängerungen können bis 31. Januar (für das FS) bzw. 31. August (für das HS) per E-Mail beantragt werden. Eine Fristverlängerung genehmigt die Bearbeitung des Semesterkontrollblatts bis zum Beginn der Vorlesungszeit (Ende Kalenderwoche 37 bzw. 7).
Beachten Sie: Wenn Sie Ihr Semesterkontrollblatt nicht fristgerecht bearbeiten, können wir Sie für das nächste Semester nicht einschreiben, sondern müssen Sie exmatrikulieren.
Hinweis
Aufhebung der Exmatrikulation aus wichtigen Gründen
Für die Aufhebung der Exmatrikulation, welche aus wichtigen Gründen bis spätestens 15. Oktober bzw. 15. März erfolgen kann, kann eine Einschreibegebühr von CHF 100.- in Rechnung gestellt werden.
Was Sie zur Erneuerung der Semestereinschreibung wissen müssen
Selfservice
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