Betreuungspersonen
Zur erfolgreichen Bewerbung für ein Bundesstipendium benötigen Bewerbende die Betreuungszusage eines Professors oder einer Professorin. Hierzu müssen die Bewerbenden persönlich Kontakt mit potenziellen Betreuungspersonen aufnehmen. In der Bewerbungsphase im Herbst häufen sich daher entsprechende Anfragen. Im Folgenden finden Sie einen Katalog häufig gestellter Fragen und Antworten, die Ihnen die Einschätzung oder den Entscheid, eine Bewerbung zu unterstützen erleichtern sollen.
Das Merkblatt "Will you be my supervisor?" bündelt viele Fragen rund um das Thema Betreuung und Bewerbung und Auswahlprozess.
Bei weiteren Fragen zum Stipendium oder einer konkreten Bewerbung, können Sie sich gerne direkt an die ESKAS Betreuungsstelle wenden.
Warum werden potenzielle Betreuungspersonen direkt kontaktiert?
Die Bundes-Exzellenz-Stipendien sind als Beitrag der Schweiz zur Unterstützung der nächsten Generation von Forschenden im Herkunftsland gedacht. Dies ist insbesondere entscheidend und wichtig für Doktorierende und junge Forschende aus Ländern, die keine starke Tradition der Doktorandenausbildung haben. Persönliche Beziehungen sind wesentlich, um Zugang zu den akademischen Institutionen und Netzwerken der Schweiz zu erhalten. Jede Bewerbung um ein Bundes-Exzellenz-Stipendium der Schweizer Regierung muss daher von einem Professor oder einer Professorin unterstützt werden. Mit dem Unterstützungsschreiben erklären Sie sich bereit, das Forschungsprojekt zu betreuen sowie den Stipendiaten oder die Stipendiatin in Ihr Team zu integrieren und gute Forschungsbedingungen zu bieten.
(aus Merkblatt: FAQ for applicants and academic supervisors)
Was bringt eine Betreuungszusage mit sich?
Die Entscheidung, eine Bewerbung zu unterstützen liegt ganz bei Ihnen. Falls Sie sich dazu entschliessen, übernehmen Sie in gewisser Weise eine persönliche wie akademische Verantwortung gegenüber der bewerbenden Person wie auch Ihrem Institut. Sie sollten die sich bewerbende Person daher möglichst gut kennen oder einschätzen z.B. mit ihr persönlich gesprochen haben und mit dem Forschungsprojekt vertraut sein. Bestenfalls sollte das Projekt einen Bezug zur Forschung Ihrer Abteilung oder Ihrem Labor haben.
(aus Merkblatt: FAQ for applicants and academic supervisors)
Wie unterstütze ich die bewerbende Person?
Legen Sie dar, wie intensiv Sie sich bereits mit der bewerbenden Person ausgetauscht haben und beschreiben Sie das Forschungsprojekt. Erwähnen Sie auch, falls aus diesem Projekt eine weitere zukünftige Zusammenarbeit entstehen könnte.
Die Unterstützungszusage sollte auf offiziellem Briefpapier verfasst sein, der die offiziellen Kontaktdaten Ihres Departements oder Instituts enthält.
Fügen Sie dem Brief Ihren kurzen Lebenslauf bei.
(aus Merkblatt: FAQ for applicants and academic supervisors)
Wieviele Bewerbungen sollten unterstützt werden?
Wer viele Unterstützungsscheiben verfasst, erhöht die Bewerbungs- und Auswahlchancen für eine erfolgreiche Bewerbung nicht.
Die Stipendienkommission empfiehlt, pro Jahr nur ein bis zwei Bewerbungen individuell und überzeugend zu unterstützen.
(aus Merkblatt: FAQ for applicants and academic supervisors)
Was sind meine Betreuungsaufgaben?
Die Betreuungsdauer und -intensität unterscheidet sich natürlich je nach Stipendienart und Dauer (Forschung, Doktorat Postdoktorat).
Im Prinzip bestätigen Sie mit Ihrer Betreuungszusage, dass Sie die bewerbende Person während ihres gesamten Stipendienaufenthalts betreuen, sie gut in die Abläufe des Instituts und des Teams einbinden, einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen sowie den vollen Zugang zur Infrastruktur der Institution gewährleisten.
Doktoratsbetreuende gehen bereits über die Vorgaben der Universität Bern eine besondere Verantwortung ein. Da das Stipendium für Doktorierende nur max. 36 Monate gewährt wird, ist zu empfehlen, dass nur Projekte unterstützt werden, die in diesem Zeitrahmen abzuschliessen sind. Weil dies häufig kaum möglich ist, sollten Sie sich frühzeitig um eine finanzielle Anschlusslösung für die Doktorierenden zu bemühen. Eine entsprechende Erwähnung im Unterstützungsschreiben wird vom Auswahlgremium der Stipendienkommission positiv gewertet.
Was macht eine gute Bewerbung aus?
Im Auswahlprozess wird Ihrer Unterstützung und Betreuungszusage besonders viel Aufmerksamkeit gewidmet. Ihr Schreiben ist ein Schlüsselelement für eine erfolgreichen Bewerbung.
Wie im Merkblatt "Will you be my supervisor?" erwähnt, sind weitere wichtige Kriterien das akademische Profil der bewerbenden Person, ihre Forschungskapazität sowie persönliche Motivation. Wenn Sie also eine Bewerbung unterstützen, sollten Sie sich mit den Anforderungen auseinandergesetzt haben und das Projektvorhaben sehr gut kennen.
Das Forschungsprojekt wird auf den Aspekt der "Originalität" und methodologische Stimmigkeit und Umsetzbarkeit hin begutachtet.
Vorteilhaft ist, wenn das Projekt eine inhaltliche Nähe zur Forschung an Ihrem Institut aufweist.
Insbesondere auf Postdoc-Ebene (aber auch bei den anderen Stipendienkategorien) wird eine bereits bestehende Zusammenarbeit zwischen Ihnen oder Ihren Institutionen positiv wahrgenommen oder wenn eine solche in Zukunft denkbar wäre.
Für weitere Auskünfte und Beratungen kontaktieren Sie gerne die Betreuungsstelle der Universität Bern.
Ist eine Zusatzanstellung am Institut möglich?
Das Stipendium für Doktorierende und Postdoktorierende liegt deutlich unter einem regulären Lohn auf gleicher Ausbildungsstufe.
Wer die Möglichkeit hat, darf die Differenz zum regulären Lohn durch eine "Zusatzanstellung" ausgleichen. Hierzu gibt es Vorgaben seitens der Stipendienkommission, die mit Vergabe der Stipendien in den "Scholarship instructions" bekannt gegeben werden.
Werden Aufenthalte ausserhalb der Schweiz unterstützt?
Generell gilt, dass das Stipendium allein zum Studium und zur Forschung in der Schweiz gedacht ist. Es werden keine Zusatzfinanzierungen für Konferenzen, Forschungsaufenthalte oder Field Work im Ausland unterstützt.
Ausnahme: Doktorierende dürfen bis zu 6 Monate Field Work im Ausland verbringen, ohne Einbussen beim Stipendium hinnehmen zu müssen. Hierzu muss rechtzeitig ein Gesuch bei der Stipendienkommission eingereicht werden. Falls von Anfang an klar ist, dass Field Work ein wesentlicher Bestandteil des Doktorats ist, sollte dies bereits in der Bewerbung für das Stipendium und auch im Unterstützungsschreiben deutlich vermerkt sein.
Die Stipendienkommission unterstützt anfallende Reisekosten und sonstige Ausgaben im Zusammenhang mit Field Work nicht.