Outgoing
Würden Sie gerne Lehrerfahrung an einer der europäischen Partneruniversitäten sammeln? - Sie können dafür finanzielle Unterstützung erhalten,
- wenn zwischen den beteiligten Universitäten ein Swiss-European Mobility (Erasmus) Vertrag besteht
- wenn Ihre Lehraktivität in das Lehrangebot des Faches der Gastuniversität integriert ist und einen substanzieller Beitrag zum regulären Lehrangebot darstellt.
- wenn mindestens 8 Unterrichtsstunden innerhalb einer Woche durchgeführt werden.
- wenn der Unterricht auf mindestens zwei aufeinander folgende Tage verteilt wird und der Gesamtaufenthalt 2 Monate nicht überschreitet.
Kombinierte Mobilität:
Wird die Lehrtätigkeit (STA-Mobilität) während eines Aufenthaltes mit einer Fortbildung (STT) kombiniert, reduziert sich die Mindeststundenzahl pro Woche (oder kürzere Aufenthaltsdauer) von 8 auf 4 Lektionen. Die Mindestdauer bleibt bei zwei aufeinander folgenden Tagen und der Gesamtaufenthalt überschreitet nicht 2 Monate.
Weitere Informationen entnehmen Sie dem untenstehenden Merkblatt.