Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen
Die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen sind abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit und davon, ob Sie regulär an der Universität Bern studieren oder ein bis zwei Semester als Austauschstudierende zugelassen sind.
Austauschstudierende Staatsangehörigkeit EU/EFTA
Sie müssen nach Ihrer Einreise in die Schweiz bei den Einwohnerdiensten der Stadt Bern (bzw. bei den Behörden Ihrer Wohngemeinde) eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie vor Ihren Austausch vom Internationalen Büro.
Gebühr für die Aufenthaltsbewilligung: ca. CHF 90
Austauschstudierende Staatsangehörigkeit Non-EU/EFTA
Fast alle Staatsangehörigen von Nicht-EU/EFTA Ländern benötigen ein Visum. Auskunft über die Visumspflicht und den Visumsantrag erhalten Sie bei der Botschaft oder dem Konsulat der Schweiz in ihrem Heimatland. Bitte beachten Sie, dass es mindestens 8 Wochen dauert bis Ihr Visum ausgestellt ist. Mit einem Touristenvisum dürfen Sie in der Schweiz nicht studieren.
Nicht-EU/FTA Staatsangehörige, die über einen gültigen Schengen-Aufenthaltstitel verfügen, benötigen kein Visum. Sie müssen nach Ihrer Einreise in die Schweiz eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Für Ihr Visum bzw. die Aufenthaltsbewilligung müssen Sie nachweisen, dass Sie mindestens CHF 1'500 pro Monat zur Verfügung haben. Beispiele für diesen Finanznachweis: aktueller Bankkontoauszug, Bestätigung einer Person, die Sie finanziell unterstützt (mit Passkopie) und/oder Stipendien-Nachweis.
Nach Ihrer Einreise in die Schweiz müssen Sie bei den Einwohnerdiensten der Stadt Bern (bzw. bei den Behörden Ihrer Wohngemeinde) eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie vor Ihrem Austausch vom Internationalen Büro.
Regulär Studierende Staatsangehörigkeit EU/EFTA
Staatsangehörige der EU/EFTA benötigen kein Visum zum Studium in der Schweiz.
Nach Ankunft in Bern müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten der Stadt Bern über ein Webformular anmelden. Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:
- Kopie ID oder Pass
- Formular "Gesuch Aufenthaltsbewilligung"
- Formular "Ermittlung ausreichende finanzielle Mittel"
- aktuelle Immatrikulationsbestätigung
Die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Website der Einwoherdienste (Aufenthalt zur Aus- und Weiterbildung - EU/EFTA-Staastangehörige).
Nach erfolgter Anmeldung werden Sie zur Erfassung der biometrischen Daten bei den Einwohnerdiensten aufgeboten.
Einwohnerdienste der Stadt Bern (bei Wohnsitz in der Stadt Bern - Postleitzahl 3000 - 3027):
Einwohnerdienste, Migration und Fremdenpolizei der Stadt Bern
Predigergasse 5
3007 Bern
Falls Sie nicht in der Stadt Bern wohnen, wenden Sie sich an die Einwohnerdienste Ihrer Wohngemeinde in der Schweiz.
Regulär Studierende Staatsangehörigkeit Non-EU/EFTA
Fast alle Staatsangehörigen von Nicht-EU/EFTA Ländern benötigen ein Visum zum Studium in der Schweiz. Auskunft über die Visumspflicht und den Visumsantrag erhalten Sie bei der Schweizer Auslandsvertretung in ihrem Herkunftsland. Das Visumsverfahren dauert in der Regel mindestens 2-3 Monate, oft länger. Ein Touistenvisum berechtigt nicht zum Studium in der Schweiz.
Wenn Sie einen gültigen Schengen-Aufenthaltstitel besitzen, benötigen Sie kein Visum und können sich nach Ankunft in Bern direkt bei den Einwohnerdiensten der Stadt Bern anmelden.
Nach Ankunft in Bern müssen Sie innerhalb von 14 Tagen folgende Unterlagen per E-mail oder per Post bei den Einwohnerdiensten der Stadt Bern einreichen:
- Formular Anmeldung Drittstaatsangehörige
- Immatrikulationsbestätigung der Universität (inklusive Studienprogramm, genaue Dauer der Aus- / Weiterbildung)
- Motivationsschreiben
- Bestätigung über ausreichende finanzielle Mittel
- Mietvertrag
- Lebenslauf / Curriculum Vitae
Das Formular zur Anmeldung finden Sie auf der Website der Einwohnerdienste (Aufenthalt zur Aus- und Weiterbildung - Drittstaatsangehörige).
Nach erfolgter Anmeldung werden Sie zur Erfassung der biometrischen Daten bei den Einwohnerdiensten aufgeboten.
Einwohnerdienste der Stadt Bern (bei Wohnsitz in der Stadt Bern - Postleitzahl 3000 - 3027):
Einwohnerdienste, Migration und Fremdenpolizei der Stadt Bern
Predigergasse 5
3007 Bern
Falls Sie nicht in der Stadt Bern wohnen, wenden Sie sich an die Einwohnerdienste Ihrer Wohngemeinde in der Schweiz.
Bitte beachten Sie unsere Empfehlungen für ein Einreise- und Visumsgesuch.