Krankenversicherung
Grundsätzlich sind alle in der Schweiz wohnhaften Personen krankenversicherungspflichtig und müssen innerhalb von drei Monaten nach Einreise bei einer schweizerischen Krankenkasse eine Grundversicherung abzuschliessen. Für Personen, die sich zur Aus-/Weiterbildung in der Schweiz aufhalten, gelten jedoch besondere Bestimmungen. Sie können sich unter Umständen von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien lassen.
Voraussetzungen dazu sind:
- Sie sind in der Schweiz nicht erwerbstätig.
- Ihre Aus-/Weiterbildung bestimmt die Dauer Ihres Aufenthaltes in der Schweiz.
- Sie wollen die Schweiz nach Abschluss Ihrer Aus-/Weiterbildung wieder verlassen.
- Sie sind in Ihrem Herkunftsland in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert und haben Anspruch auf Leistungsaushilfe (z.B. wenn Sie über eine Europäische Krankenversicherungskarte EHIC verfügen)
Auch wenn Sie bei einer privaten ausländischen Krankenkasse versichert sind oder eine Studentenkrankenversicherung haben, können Sie sich möglicherweise von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien lassen.
Sobald Sie in der Schweiz erwerbstätig werden oder Sie sich nicht mehr nur wegen der Aus-/Weiterbildung in der Schweiz aufhalten, werden Sie in der Schweiz versicherungspflichtig.
Im Kanton Bern ist das Amt für Sozialversicherungen (ASV) für die Kontrolle und Einhaltung der Krankenversicherungspflicht zuständig. Innerhalb von drei Monaten nach Einreise in die Schweiz, müssen Sie für die Prüfung Ihrer Krankenversicherungspflicht ein Online-Formular des Amts für Sozialversicherungen (www.be.ch/onlinetool) ausfüllen. Dafür benötigen Sie Ihre schweizerische Sozialversicherungsnummer (756.xxxx.xxxx.xx) (AHV-Nummer). Kennen Sie diese nicht, melden Sie sich bitte bei den Einwohnerdiensten Ihrer Wohngemeinde.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Amt für Sozialversicherungen.
Vergleiche und Bewertungen verschiedener Krankenversicherungen in der Schweiz finden Sie bei Comparis oder Priminfo. Für internationale Studierende besteht die Möglichkeit eine in der Schweiz anerkannte internationale Studierendenversicherung abzuschliessen, die kostengünstiger ist (z.B. Swisscare, Advisor, Golden Care, CSS/Student Care, Antaé/Score Studies, Academic Care).
Wichtig: Wenn Sie nicht im Kanton Bern wohnhaft sind, gelten die Bestimmungen Ihres Wohnkantons und Sie müssen dort Ihre Krankenversicherungspflicht prüfen.
Die Universität Bern gibt keine Empfehlung für bestimmte Krankenversicherungen ab. Die aufgelisteten Versicherungen sind vom Amt für Sozialversicherung des Kantons Bern grundsätzlich anerkannt (Stand November 2024). Wir können aber keine Garantie für die individuelle Befreiung von der Versicherungspflicht übernehmen.