Gaststudium
Sie studieren an einer Universität, welche keinen Austauschvertrag mit der Universität Bern abgeschlossen hat und möchten ein oder zwei Semester an der Universität Bern studieren?
Bedingungen
- Wenn Sie an einer anerkannten ausländischen Universität für die Dauer des Studienaufenthaltes voll immatrikuliert oder beurlaubt sind, können Sie sich als Gaststudentin/Gaststudent bewerben.
- Die Zulassung ist auf zwei Semester beschränkt (keine Möglichkeit auf Verlängerung).
- In den Studiengängen der Human-, Zahn- und Veterinärmedizin ist ein Gaststudium nicht möglich.
- Sie können während Ihres Gaststudiums ECTS-Punkte erwerben, jedoch keinen Studienabschluss (Bachelor, Master, Doktorat oder PhD) erlangen.
Anmeldung als Gaststudentin/Gaststudent
- Melden Sie sich fristgerecht mit dem speziellen pdf Anmeldeformular an und reichen Sie die verlangten Dokumente in Papierform bei der Abt. Zulassung, Immatrikulation und Beratung ein; die Angaben zu den einzureichenden Dokumenten finden Sie auf dem Formular.
- Nach Erhalt Ihrer Anmeldung werden wir Sie elektronisch über das weitere Vorgehen informieren.