Mobilität und Austausch Outgoing

Ablauf Anmeldung

Anmeldebedingungen

  • In Ihrem Mono/Major oder Minor besteht ein SEMP (Erasmus) Abkommen mit der gewünschten Gastuniversität.
  • Sie haben bei Antritt des Auslandsstudienaufenthaltes ein Studienjahr (BA) bzw. 1 Semester (MA) an der Universität Bern abgeschlossen oder das vorhergehende Bachelorstudium an der Universität Bern besucht. 
  • Sie bleiben während Ihres Auslandsstudienaufenthaltes an der Universität Bern immatrikuliert und bezahlen hier die vollen Studiengebühren. An der Gastuniversität werden Ihnen die Studiengebühren erlassen. Kantonale Stipendien werden auch während des Auslandsaufenthalt weiterbezahlt (die Bedingungen des kantonalen Stipendiums müssen dafür weiterhin erfüllt werden). 

Ablauf der Anmeldung

  1. Informieren Sie sich über die bestehenden Aufenthaltsmöglichkeiten im Online-Portal
  2. Prüfen Sie die Voraussetzungen der möglichen Gastuniversitäten: Kursangebot, verlangte Sprachkenntnisse, etc. Im Suchportal finden Sie Factsheets und Links zu unseren Partneruniversitäten (klicken Sie auf das "i" links aussen im Suchergebnis). Einen lebensnahen Eindruck der Auslandsstudienaufenthalte liefern die Erfahrungsberichte ehemaliger Outgoings.
  3. Informieren Sie sich frühzeitig über die Bewerbungsfristen. Erkundigen Sie sich auf der Webseite Ihres Fachs, ob ausser der Bewerbung auf Mobility-Online weitere Dokumente verlangt werden, und ob es früher liegende Voranmeldetermine gibt. Bei fachspezifischen Fragen zu Ihrem Auslandsstudienaufenthalt können Sie sich an Ihre Erasmus Fachkoordination (Departmental Coordination) wenden.
  4. Bewerben Sie sich über unser Online-Portal.
  5. Nach der Anmeldung über das Online-Portal erhalten Sie per E-Mail ein Login zu Ihrer Bewerbung sowie weitere Informationen.

 

Bewerbungsfristen für das folgende Herbst- und/oder Frühjahrssemester:

  • ab 15. November bis 1. Februar: Reguläre Frist für Rechtswissenschaft
  • ab 15 November bis 1. März: Reguläre Frist für alle anderen Fächer.
  • ab 15. Mai bis 31. August: Frist für Restplätze* (alle Fächer ausser Recht) nur für das Frühjahrssemester

*Auslandsstudienplätze, welche bei der regulären Bewerbungsrunde im März nicht vergeben wurden, stehen ab dem 15. Mai für eine Bewerbung für das Frühjahrssemester zur Verfügung. Im Bewerbungsportal wird im Suchergebnis auf der rechten Seite die Anzahl Restplätze angezeigt.