Ablauf und Zeitpunkt
Sie wollen auch im kommenden Semester Lehrveranstaltungen besuchen und Prüfungen ablegen? Dazu müssen Sie immatrikuliert sein.
Weiterstudieren im nächsten Semester?
Die Erneuerung der Semestereinschreibung erfolgt in drei Schritten:
1. Eingabe online im Semesterkontrollblatt
2. Erhalt und Begleichung der Gebührenrechnung
3. Erhalt der Immatrikulationsbestätigung und Validierung der UNICARD
Ihr Semesterkontrollblatt für das nächste Studiensemester steht Ihnen für das
Herbstsemester | ab 20. Mai bis 31. August |
Frühjahrssemester | ab 15. Dezember bis 31. Januar |
unter Selfservice zur Prüfung und allenfalls zur Korrektur zur Verfügung.
Mit Ihrem Students-Campus Account haben Sie Zugriff auf Ihre Studierendendaten. Falls Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie beim Servicedesk der Informatikdienste ein neues bestellen. Das Semesterkontrollblatt kann nur bearbeitet werden, wenn Sie Ihr Initialpasswort geändert haben.
Online-Semestereinschreibung
Veränderbare Daten
- Adressdaten: Das Feld "wünsche nur studienbezogene Informationen" im Register 'Adresse ändern' → 'Kommunikationsdaten' kann frei aktiviert oder deaktiviert werden. Sofern es aktiviert wird, erhalten Sie nur noch studiennotwendige E-Mails an Ihre offizielle universitäre E-Mailadresse geschickt. E-Mails zu studiennahen Angeboten werden unterdrückt.
- Angaben zum Studium / zur Fächerkombination: Ausser bei der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und den Medizinischen Fakultäten kann bei allen Studiengängen EIN zusätzliche Minor belegt werden. Zusätzlich erworbene Leistungen werden durch die Fakultäten auf dem Diploma Supplement separat ausgewiesen.
- Angaben zu Immatrikulation, Exmatrikulation oder Beurlaubung (nur für Studierende möglich)
Nach dem Absenden des Semesterkontrollblatts
stehen Ihre Studierendendaten für das kommende Semester nicht mehr zur Verfügung. Zwingende nachträgliche Änderungen können per E-Mail bei der Abteilung Zulassung, Immatrikulation und Beratung beantragt werden. Je nachdem welche Anpassungen Sie vorgenommen haben, erhalten Sie von der Abteilung Zulassung, Immatrikulation und Beratung:
- innerhalb von 10 – 14 Tagen per Post die Gebührenrechnung für das kommende Semester,
- per E-Mail auf Ihre Students-Adresse eine Aufforderung, noch weitere Dokumente einzureichen oder
- per Post eine Exmatrikulationsbestätigung
E-Rechnung
Melden Sie sich bei Ihrer Schweizer Bank oder Postfinance für E-Rechnung an, wenn Sie unsere Rechnungen in Zukunft elektronisch erhalten möchten.
Nachfrist für das Ausfüllen des Semesterkontrollblatts
Nachfristen bis Ende Kalenderwoche 37 resp. 7 können auf Gesuch (E-Mail) gewährt werden. Wer die Frist verpasst, wird von Amtes wegen exmatrikuliert (Art. 6 Absatz 2 des Reglement zu Abläufen und Terminen der Zulassung und Immatrikulation vom 18.09.2018).
Nach Verbuchung Ihrer Zahlung
verschicken wir Ihre Immatrikulationsbestätigung. Sie können Ihre UNICARD validieren:
- für das Herbstsemester: ab 1. August bis spätestens Ende Oktober
- für das Frühjahrssemester: ab 1. Februar bis spätestens Ende April