Organisatorisches Erneuerung Semestereinschreibung

Beurlaubung

Bedingungen

Sind Sie wegen

  • Krankheit
  • Schwangerschaft, Mutterschaft oder Elternschaft
  • studienbezogener Praktika ausserhalb der Studienpläne
  • Militärdienst oder Zivildienst

während mindestens vier Wochen am Besuch der Lehrveranstaltungen vollständig verhindert, können Sie beurlaubt werden.

Die Beurlaubung gilt jeweils für ein Semester.

Innerhalb eines Studiengangs ist die Beurlaubungszeit auf höchstens zwei Semester beschränkt.

Eine Beurlaubung ist auch möglich für selbstorganisierte Studienaufenthalte an einer ausländischen Universität, welche nicht im Rahmen eines Austauschprogrammes erfolgen.

Ein Praktikum muss studienbezogen sein; es darf jedoch weder als Leistung ans Studium angerechnet noch im Studienplan vorgeschrieben sein. Leistungen selbstorganisierter Studienaufenthalte hingegen dürfen ans Studium angerechnet werden. Bei einem Sprachaufenthalt, der nicht im Rahmen eines Austauschprogramms stattfindet, dürfen keine Leistungen ans Studium angerechnet werden.

Während eines Urlaubssemesters dürfen Sie keine Lehrveranstaltungen besuchen und keine Leistungskontrollen ablegen. Während eines Urlaubssemesters können Sie sich nicht zum Abschluss anmelden.

Beurlaubungen werden nicht an die Studienzeit angerechnet.

Wann eine Beurlaubung nicht möglich ist

  • zu Studienbeginn
  • zwischen Bachelorabschluss und Aufnahme eines Masterstudiums
  • nach Abschluss eines Masterstudiums und vor der Aufnahme eines Doktorats/PhD
  • während eines Doktorats oder PhD-Studiengangs

Gebühr - Unfallversicherung - Unisport-Angebot

Die Beurlaubungsgebühr beträgt für Mitglieder der SUB CHF 121.- (bis und mit HS 2024) und 125.- (ab FS 2025); für Nicht-Mitglieder CHF 100.-. Beachten Sie, dass Sie während eines Beurlaubungssemesters nicht unfallversichert sind.
Beurlaubte Studierende können gegen eine zusätzliche Gebühr am Unisport-Angebot teilnehmen; siehe Ausweisreglement Unisport Bern.

Fristen für ein Gesuch

Fristen für ein Gesuch
Herbstsemester Frühjahrssemester
elektronischer Antrag auf Selfservice 31. August 31. Januar
Einreichung der erforderlichen Belege 15. September 15. Februar

Gesuch um Beurlaubung

  • Eine Beurlaubung kann im Rahmen der Online-Erneuerung der Semestereinschreibung auf Selfservice beantragt werden. Wählen Sie die Option "mich beurlauben lassen".
  • Beurlaubung wegen Krankheit, Mutterschaft, Elternschaft oder Militärdienst: Reichen Sie nach dem Absenden des Kontrollblatts fristgerecht nur den verlangten Beleg bei der Abteilung Zulassung, Immatrikulation und Beratung ein.
  • Beurlaubung für ein Praktikum oder einen Sprachaufenthalt: Reichen Sie nach dem Ausfüllen des Kontrollblatts das "Gesuch um Beurlaubung" zusammen mit dem verlangten Beleg (Kopie) erst beim Dekanat und anschliessend fristgerecht bei der Abteilung Zulassung, Immatrikulation und Beratung ein.

Ohne Beleg kann keine Beurlaubung bewilligt werden.

Hinweis für Studierende der medizinischen Fächer

Bitte beachten Sie

Reichen Sie innerhalb der von der Fakultät vorgeschriebenen Fristen gleichzeitig ein Gesuch um Wiederaufnahmegarantie direkt beim Studiendekanat resp. der Studienplanung Ihrer Fakultät ein.