Finanznachweis für Aufenthaltsbewilligung
Für Ihren Unterhalt in der Schweiz benötigen Sie mindestens CHF 1’500 pro Monat für Unterkunft und Verpflegung.
Teilzeit-Beschäftigungen sind schwierig zu finden. Als ausländische internationale Studierende dürfen Sie maximal 15 Stunden pro Woche arbeiten. Nicht-EU/EFTA Staatsangehörige dürfen erst nach 6 Monaten Aufenthalt in der Schweiz arbeiten.
Wenn Sie eine Arbeit aufnehmen, müssen Sie die Einwohnerdienste darüber informieren. Meistens wird eine Bestätigung der Universität verlangt, dass Sie arbeiten dürfen. Eine solche erhalten Sie beim Dekanat Ihres Studienfachs.
Für die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung benötigen Sie einen Finanznachweis, der bescheinigt, dass Sie für die minimalen Lebenshaltungskosten von CHF 1'500 pro Monat aufkommen können (ein Kontoauszug Ihres Bankkontos oder eine Garantieerklärung einer Person, die Sie mit CHF 1'500 pro Monat unterstützt mit Bankkontoauszug und Passkopie).
Lebenshaltungskosten
Zur Planung Ihres Aufenthaltes finden Sie hier eine Schätzung der monatlichen Lebenshaltungskosten:
Ausgaben für | ca. CHF pro Monat |
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Unterkunft (allfällige Nebenkosten: Telefon, Internet, SERAFE*) | 620 - 800 |
Gesundheit / Krankenversicherung | 180 - 400 |
Verpflegung, Haushalt | 400 - 500 |
öffentlicher Verkehr | 100 |
Unterrichtsmaterial | 100 |
Verschiedenes | 100 - 300 |
TOTAL | 1'500 - 2'200 |
* Radio und Fernsehen sind in der Schweiz gebührenpflichtig. Auch wenn Sie Kabelfernsehen mit den Nebenkosten zahlen, müssen Sie die Gebühr bezahlen. Die Rechnung wird automatisch an alle Haushalte versandt, Sie brauchen sich nicht anzumelden. Detaillierte Informationen und eine Gebührenübersicht finden Sie auf der Website der SERAFE.