Bewilligungsverfahren
Das Gesuch um Studienzeitverlängerung reichen Sie zusammen mit den verlangten Belegen beim Dekanat der Fakultät, wo Sie den Major belegen, zur Prüfung ein.
Ihre Dokumente bekommen nur jene Person oder jenes Gremium zu sehen, an die das Gesuch gerichtet ist. Wird das Gesuch abgelehnt, erhalten auch der Fakultätsausschuss oder die Dekanin / der Dekan Einsicht. Der Daten- und Persönlichkeitsschutz ist vollständig gewährleistet.
Rekurse
Entscheide über Gesuche sind Verfügungen. Rekurse gegen Entscheide können Sie an Rekurskommission der Universität Bern richten.