Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlage für Studienzeitverlängerungen bilden die Universitätsverordnung (UniV) sowie die Studienreglemente.
Maximale Dauer der Studienzeitverlängerung pro Gesuch und Grund:
Beurlaubungsgrund | Anzahl Semester |
---|---|
Erwerbstätigkeit | 1 bis 2 Semester |
Fachschaftsarbeit | 1 bis 2 Semester |
Krankheit | 1 Semester; bei längerer Dauer sollten die Studierenden beurlaubt werden |
Unfall | 1 Semester; bei längerer Dauer sollten die Studierenden beurlaubt werden |
Kinderbetreuung | 1 bis 2 Semester |
Schwangerschaft | 1 Semester |
Studienbezogene Praktika ausserhalb der Studienpläne | 1 bis 2 Semester, je nach Dauer |
Auswärtige Studienaufenthalte | so lange der auswärtige Studienaufenthalt dauert |
Sprachkurse für Fremdsprachige | 1 Semester |
Militärdienst | 1 bis 2 Semester; je nach Dauer des Militärdienstes |
Zivildienst | 1 bis 2 Semester; je nach Dauer des Zivildienstes |
Zivilschutz | 1 Semester |
Behinderung | 1 bis 2 Semester; je nach Grad der Beeinträchtigung |