Organisatorisches UNICARD

Rückerstattung

Nach der Exmatrikulation oder der Beendigung der Anstellung ist die UNICARD für eine weitere Validierung gesperrt. Restguthaben können jedoch ab dem Exmatrikulations- bzw. Austrittsdatum noch während 120 Tagen aufgebraucht werden.

Reichen Sie den untenstehenden Rückerstattungsantrag fristgerecht und vollständig ausgefüllt wie folgt ein:

Die Auszahlung erfolgt bargeldlos und ausschliesslich durch Überweisung auf ein Schweizer Bank- oder Postkonto. Nicht oder zu spät beantragte Guthaben sowie solche unter CHF 25.- verfallen zu Gunsten der Stiftung Sozialkasse der Universität Bern.

Bitte beachten Sie zudem unbedingt die UNICARD Nutzungsbedingungen.