Krankenversicherung
Alle Personen in der Schweiz müssen eine Krankenversicherung abschliessen (Heilungskosten, Krankheit und Unfall).
Internationale Studierende, welche über einen gleichwertigen Versicherungsschutz für Behandlungen in der Schweiz verfügen, können sich von der Versicherungspflicht in der Schweiz auf Gesuch hin befreien lassen, wenn sie innerhalb von 3 Monaten seit Wohnsitznahme in der Schweiz ein Gesuch (Formular) beim Amt für Sozialversicherung einreichen.