Bewerbung und Zulassung
Alle Studierenden müssen sich immatrikulieren. Nur wer immatrikuliert ist, darf universitäre Leistungen beanspruchen, also Lehrveranstaltungen besuchen und Leistungskontrollen ablegen.
Sind Sie an einer anderen universitären Hochschule immatrikuliert und möchten aufgrund einer Vereinbarung einen Teil Ihres Studiums an der Universität Bern absolvieren? Dann gelten besondere Bestimmungen je nach Programm, an dem Sie teilnehmen (BeNeFri, Mobilitäts- und Austauschprogramme, swissuniversities-Vereinbarungen etc.)
Unterrichtssprache
Auf Bachelorstufe wird ausser bei den Sprachstudien in deutscher Sprache unterrichtet. Angaben zur Unterrichtssprache sowie zu allfälligen zusätzlichen Sprachanforderungen wie zum Beispiel Latein- und/oder Griechischkenntnisse finden Sie im Reiter "Voraussetzungen" bei den einzelnen Studienprogrammen.
Zulassung zu einem Bachelorstudium
Es gelten unterschiedliche Zulassungsbedingungen für Bewerbende mit einem Schweizer Zulassungsausweis und für Bewerbende mit einem internationalen Zulassungsausweis.