Sportwissenschaft: Major oder Minor 60 ECTS-Punkte
Die Zahl der Studienplätze in der Sportwissenschaft ist beschränkt. Daher gilt für die beiden Studienprogramme Major Sportwissenschaft zu 120 ECTS-Punkten und Minor Sportwissenschaft zu 60 ECTS-Punkten eine vorgezogene Anmeldefrist.
Hinweise
Zulassungsbedingungen
Melden Sie sich online bis spätestens zum 15. Februar an.
Die für die Prüfung Ihrer Zulassung verlangten Dokumente müssen ebenfalls bis zum erwähnten Datum bei der Abt. Zulassung, Immatrikulation und Beratung eintreffen.
Übertrag Ihres Testresultats vom Vorjahr
Die Anmeldung ist auch vollständig auszufüllen, wenn Sie Ihr Testresultat vom Vorjahr übertragen lassen wollen. Machen Sie auf der letzten Seite der Online-Anmeldung im Feld "Bemerkungen" einen Eintrag "Übertrag Testresultat vom Vorjahr".
Nach dem 15. Februar ist eine Anmeldung nicht mehr möglich.
Bisherige UniBE Studierende
Melden Sie sich nicht erneut auf dem Online-Portal für Neustudierende an, sondern teilen Sie uns (Kontaktdaten siehe rechts) den Wechsel auf den Bachelor Sportwissenschaft Major oder Minor 60 ECTS-Punkte fristgerecht bis zum 15. Februar per E-Mail mit. Eine verspätete Anmeldung ist ausgeschlossen.
Eignungstest
Wenn mehr Anmeldungen eintreffen, als Studienplätze vorhanden sind, müssen Studienbewerberinnen und -bewerber für den Bachelor of Science in Sport Science und für den Minor Sportwissenschaft zu 60 ECTS-Punkten voraussichtlich einen Eignungstest absolvieren. Über die Durchführung des Tests wird nach Vorliegen der genauen Anmeldezahlen entschieden. Informationen dazu erhalten die zum Studium angemeldeten Personen direkt vom Institut für Sportwissenschaft.
Erfahren Sie mehr über den Eignungstest
Institut für Sportwissenschaft
Falls Sie keinen Studienplatz erhalten ...
Sollten Sie im Falle einer Durchführung des Eignungstests keinen Studienplatz erhalten, können Sie sich in einen anderen nichtmedizinischen Studiengang an der Universität Bern umschreiben. Beachten Sie in diesem Fall, dass Sie je nach Vorbildungsausweis einen Studienplatznachweis für die gewünschte Studienrichtung von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Universität im Herkunftsland des Reifezeugnisses (keine Fernuniversität) nachreichen müssen, der nicht älter als ein Jahr ist.