Aufnahmeverfahren 30+
Falls Sie keinen anerkannten Vorbildungsausweis besitzen, jedoch das 30. Lebensjahr vollendet haben und im Aufnahmeverfahren 30+ nachweisen können, über die Hochschulreife für den gewählten Bachelorstudiengang zu verfügen, können Sie zum Studium zugelassen werden. Ausgenommen sind medizinische Studiengänge.
Internationale Studienanwärterinnen und -anwärter werden nur zum Aufnahmeverfahren 30+ zugelassen, sofern sie die Voraussetzungen gem. Anhang 2 der Verordnung über die Universität vom 12.09.2012 erfüllen.
Zulassungsbedingungen
Der erste Teil des Aufnahmeverfahrens
dient der Abklärung von allgemeinen Fähigkeiten, welche Voraussetzungen für jeden Studiengang darstellen. Beurteilt werden: Problemlösefähigkeit, namentlich schlussfolgerndes Denken im Rahmen eines sprachungebundenen kognitiven Tests, Verständnis und Analyse eines deutschen Textes und schriftlicher Ausdruck in deutscher Sprache. Der erfolgreiche Nachweis der allgemeinen Voraussetzungen berechtigt zur Teilnahme am zweiten Teil des Aufnahmeverfahrens.
a) | Deutschtest |
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b) | Kognitiver Eignungstest, den Sie zusammen mit den Bewerbenden für den Bachelor Sportwissenschaft abglegen. - Es werden keine Testprüfungen angeboten. |
Der zweite Teil des Aufnahmeverfahrens
dient der Abklärung der Hochschulreife für den gewählten Studiengang. Der Nachweis der fachspezifischen Fähigkeiten ist für den Mono/Major zu erbringen. Beurteilt wird das Vorhandensein von grundlegenden fachspezifischen Fähigkeiten, welche Voraussetzung bilden, um dem Lerninhalt im angestrebten Studiengang folgen zu können. Der erfolgreiche Nachweis der fachspezifischen Fähigkeiten im Rahmen des zweiten Teils des Aufnahmeverfahrens berechtigt zur Aufnahme des Studiums im gewählten nichtmedizinischen Studiengang.
Hinweise
Generelle Informationen
Fakultäre Aufnahmeverfahren 30+ inkl. Sprachanforderungen
Nach dem 15. Februar ist eine Anmeldung nicht mehr möglich.
Kosten
Gebühr für die Anmeldung zum Studium: CHF 300.-
Bei Rückzug der Anmeldung zum Studium bis spätestens zwei Wochen vor dem Aufnahmeverfahren wird die Anmeldegebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- zurückerstattet.