Zulassungsbedingungen
Die Zulassung zur Doktoratsstufe
- setzt einen Master oder ein Lizentiat einer Schweizer Universität oder Eidgenössischen Technischen Hochschule oder einen gleichwertigen universitären Hochschulabschluss voraus und
- die weiteren Promotionsvoraussetzungen (z.B. bestimmte Durchschnittsnote oder Prädikat beim Masterabschluss, Lizentiat, Diplom oder Staatsexamen) der zuständigen Fakultät oder Graduate School müssen erfüllt sein.
Eine Zulassung zum Doktorat mit einem Weiterbildungsabschluss (Master of Advanced Studies, Executive Master o.ä.) ist ausgeschlossen.
Information
Zulassungsbedingungen 2024/25 (PDF, 372KB)Zulassung mit einem Master einer Schweizer Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule
Anmeldung zum Doktorat
- Konsultieren Sie die Promotionsvoraussetzungen zum gewünschten Doktorat.
- Suchen Sie für das gewünschte Doktorat eine Betreuerin oder einen Betreuer an der Universität Bern. Falls nötig erhalten Sie Unterstützung von der Administration des Instituts/Departements.
- Melden Sie sich für das Doktorat online bei der Abt. Zulassung, Immatrikulation und Beratung an. Beachten Sie unbedingt die Anmeldefristen.
- Füllen Sie die für Sie zutreffende Doktoratsbestätigung aus.
-
Beachten Sie, dass bis zur Einreichefrist die Dokumente vollständig bei uns vorliegen müssen. Bei einer Bewerbung OHNE Masterabschluss einer Schweizer Universität oder Eidg.-techn. Hochschule müssen bis 15. Oktober zur Einschreibung für das Herbstsemester bzw. bis 31. März für das Frühjahrssemester zudem die formelle Zulassung durch die ZIB und anschliessend die Promotionsvoraussetzungen durch die Fakultät/Graduate School geprüft sein. Der Zulassungsprozess kann 3 bis 5 Wochen dauern.
Die weiteren Schritte Ihrer Anmeldung inkl. Angaben zu den einzureichenden Dokumenten finden Sie auf der entsprechenden Doktoratsbestätigung.
Doktoratsbestätigung
mit Angaben zum weiteren Vorgehen und einer Liste von Dokumenten, welche in Papierform verlangt werden.