Studienangebote Doktorat

Doktoratsvereinbarung

Zwischen der/dem Doktorierenden und den Betreuungspersonen wird im ersten Semester ab Beginn der Dissertation eine Doktoratsvereinbarung abgeschlossen.

Inhalt

In der Doktoratsvereinbarung werden im Hinblick auf die optimale Förderung der Doktorierenden die Rahmenbedingungen des Doktorats festgelegt. Dazu gehören unter anderem die Form und Dauer des Doktorats, Ausbildungs-, Forschungs- und Betreuungsziele. Des weiteren werden in der Doktoratsvereinbarung die angestrebten wissenschaftlichen Leistungen, z.B. schriftliche Beiträge oder Kongressbeiträge, definiert.

Jährliche Anpassung

Die Ausbildungs- und Forschungsziele der/des Doktorierenden werden jeweils für ein Jahr formuliert, jährlich besprochen und neu angepasst. Für die Doktorierenden, welche an der Universität angestellt sind, ist die Doktoratsvereinbarung in das Formular für das Mitarbeitergespräch integriert. Für alle anderen steht das Formular für die Doktoratsvereinbarung separat zur Verfügung.

Betreuung

Die persönliche Förderung im Sinne einer stufengerechten Betreuung und Begleitung ist für ein erfolgreiches Doktorat entscheidend. An der Universität Bern gilt das Vier-Augen-Prinzip: Doktorierende werden während des Doktorats neben der hauptverantwortlichen Betreuungsperson von mindestens einer weiteren Person betreut. Einzelheiten zur Betreuung regeln die Promotionsreglemente. Darüber hinaus hat die/der Doktorierende Anspruch auf regelmässige Treffen mit den Betreuerinnen und Betreuern, in denen die Fortschritte der Dissertation und allfällige Probleme besprochen werden.

Dokumente