Bewerbung und Zulassung
Alle Studierenden müssen sich immatrikulieren. Nur wer immatrikuliert ist, darf universitäre Leistungen beanspruchen, also Lehrveranstaltungen besuchen und Leistungskontrollen ablegen.
Sie sind an einer anderen universitären Hochschule immatrikuliert und absolvieren aufgrund einer Vereinbarung einen Teil Ihres Studiums an der Universität Bern? Dann gelten besondere Bestimmungen (BeNeFri, Mobilitäts- und Austauschprogramme, swissuniversities-Vereinbarungen etc.).
Unterrichtssprache
Auf Masterstufe ist die Unterrichtssprache Deutsch, Englisch oder eine oder mehrere andere Sprachen. Für einige Studiengänge werden sehr gute Englischkenntnisse vorausgesetzt. Angaben zur Unterrichtssprache sowie zu allfälligen zusätzlichen Sprachanforderungen finden Sie im Reiter "Voraussetzungen" bei den einzelnen Studiengängen.
Zulassung zu einem Masterstudium
Es gelten unterschiedliche Zulassungsbedingungen für Bewerbende mit einem Schweizer Studienausweis und für Bewerbende mit einem internationalen Studienausweis.