Bewerbung und Zulassung mit einem internationalen Studienausweis
Für die Zulassung zum Masterstudium müssen Sie einen internationalen Hochschulabschluss einer anerkannten Universität in einem mindestens dreijährigen universitären, wissenschaftlich ausgerichteten Studiengang besitzen. Ausbildungen auf Weiterbildungsstufe (Executive Master, Certificates, Diplomas) sind nicht anerkannt.
Sprachanforderungen
Für die Zulassung auf Masterstufe wird kein Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse verlangt. Einige Masterstudiengänge werden in englischer Sprache unterrichtet, bei den anderen wird hauptsächlich in deutscher Sprache gelehrt. Sie finden die Angaben zur Unterrichtssprache auf den Informationen zu den einzelnen Studienprogrammen. Wenn Sie bei uns studieren wollen, sind Sie selbst dafür verantwortlich, dass Sie die Unterrichtssprache beherrschen.
In den Studienplänen der einzelnen Masterstudiengänge können zusätzliche Sprachanforderungen gestellt werden. Die Checkliste des von Ihnen gewünschten Faches gibt Auskunft darüber, ob und in welcher Form Sie für die Zulassung zum gewünschten Masterstudiengang zusätzliche Sprachkenntnisse nachweisen müssen.
Melden Sie sich online innerhalb der vorgesehenen Frist an und reichen Sie die für die Prüfung Ihrer Zulassung verlangten Dokumente in Papierform ein.
Spezielle Zulassungsbedingungen für medizinische Studiengänge
Die Zahl der Studienplätze in Human-, Zahn- und Veterinärmedizin ist beschränkt. Daher gilt für diese drei Studienrichtungen eine vorgezogene Anmeldefrist.