Human-, Zahn- oder Veterinärmedizin
Die Zahl der Studienplätze in Human-, Zahn- und Veterinärmedizin ist beschränkt. Daher gilt für diese drei Studienrichtungen eine vorgezogene Anmeldefrist. Bewerbende mit einem internationalen Studienausweis können sich nur für einen Studienplatz bewerben, sofern sie zusätzlich zu den generellen Zulassungsbedingungen (Kapitel 1 und 4) auch die Bedingungen gem. Anhang 2 der Verordnung über die Universität vom 12.09.2012 erfüllen.
Hinweise
Zulassungsbedingungen
Bewerbung
Anmeldungen sind vom 1. bis 15. Februar möglich.
Falls Sie noch den Eignungstest absolvieren müssen, müssen Sie sich zusätzlich bei swissuniversities anmelden.
Online-Anmeldung bei swissuniversities
Nach dem 15. Februar ist eine Anmeldung nicht mehr möglich.
Zulassung und Zuteilung der Studienplätze in Human- und Zahnmedizin
Die Studienplätze im Master Human- und Zahnmedizin werden in folgender Reihenfolge vergeben (vereinfachte Darstellung):
- Studierende, die ihren Bachelorabschluss im vorhergehenden Semester an der Universität Bern erworben haben
- Bewerbende, die ihren Bachelorabschluss an einer anderen Schweizer Universität erworben haben, mit der die Universität Bern ein Übernahmeabkommen hat
- Bewerbende, die ihren Bachelorabschluss an der Universität Bern erworben haben
- Bewerbende, die ihren Bachelorabschluss im vorhergehenden Semester an einer anderen Schweizer Universität erworben haben (Studienortswechsel ohne Unterbruch)
- Bewerbende, die ihren Bachelorabschluss an einer anderen Schweizer Universität erworben haben und ihr Studium nicht direkt im Master fortgesetzt haben (Studienortswechsel mit Unterbruch)
- Bewerbende mit einer abgeschlossenen Ausbildung (auf Stufe Master) in Human- oder Zahnmedizin einer anerkannten ausländischen Universität, welche den Inländerstatus gemäss Anhang 2 zur UniV erfüllen, über einen MEBEKO-Entscheid verfügen und noch Studienleistungen in einem Masterstudiengang erbringen müssen, um zur eidgenössischen Prüfung zugelassen zu werden.
- Bewerbende mit einem Bachelorabschluss in Human- oder Zahnmedizin einer anerkannten ausländischen Universität, welche den Inländerstatus gemäss Anhang 2 zur UniV erfüllen.
Bei Bewerbenden mit ausländischen, nicht deutschsprachigen Studienausweisen sind genügende Deutschkenntnisse (Niveau C1 oder höher) nachzuweisen.
Eine Zulassung ist nur möglich, wenn alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind und ein Studienplatz vorhanden ist.
Ist der Bachelorabschluss älter als fünf Jahre, kann die Dekanin oder der Dekan «sur dossier» über die Zulassung sowie über die nötigenfalls damit verbunden Auflagen entscheiden. Dauerte der Unterbruch länger als 5 Jahre, ist zudem der Eignungstest (EMS) grundsätzlich zu wiederholen.
Deutschkenntnisse
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Zulassung und Zuteilung der Studienplätze in Veterinärmedizin
Die Studienplätze im Master Veterinärmedizin werden in folgender Reihenfolge vergeben:
- Studierende, welche ihren Bachelorabschluss im vorhergehenden Semester an der Universität Bern erworben haben
- Bewerbende, die ihren Bachelorabschluss an der Universität Bern erworben haben
- Bewerbende, die ihren Bachelorabschluss an der Universität Zürich erworben haben
- Internationale Bewerbende, welche ihren Bachelorabschluss an einer anerkannten Universität erworben haben
Eine Zulassung ist nur möglich, wenn alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind und ein Studienplatz vorhanden ist.
Informationen für Personen mit ausländischen Diplomen
Zuständig ist die Medizinalberufekommission (MEBEKO). Die Informationen befinden sich auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit (BAG)