Studienangebote Master

Bewerbung und Zulassung mit einem Schweizer Studienausweis

Zulassungsbedingungen

Konsekutive Masterstudiengänge

Ihnen stehen alle konsekutiven Masterstudiengänge der Universität Bern offen, sofern Ihr Abschluss nicht zu weit zurückliegt und für den Studiengang keine Zulassungsbeschränkung gilt. Die Studienreglemente der gewünschten Fachrichtung legen verbindlich fest, wie alt Ihr Abschluss maximal sein darf.

Im Reiter "Voraussetzungen" bei den Studiengängen erfahren Sie, ob Ihr Schweizer Bachelorabschluss ohne Einstufung zum Eintritt in den gewünschten Masterstudiengang berechtigt.

Falls sich Ihr Abschluss und das Studienprogramm der Universität Bern zu stark unterscheiden, definiert die zuständige Fakultät in einer Einstufung Auflagen, die Sie erfolgreich erbringen müssen.

Für die medizinischen Studienrichtungen (Human-, Zahn- und Veterinärmedizin) gelten vorgezogene Anmeldefristen. Melden Sie sich innerhalb der vorgesehenen Frist an, wenn Sie an der Universität Bern studieren wollen.

Nicht-konsekutive Masterstudiengänge

Eine Zulassung zu einem Masterstudiengang in einer anderen Fachrichtung ist ebenfalls möglich, falls keine Zulassungsbeschränkung gilt und Sie fehlendes Vorwissen aus dem Bachelor nachholen. Voraussetzung ist, dass Ihr Abschluss nicht zu lange zurückliegt. Anhand Ihres Notenblatts (Transcript of Records) wird geprüft, in welchem Rahmen Sie zusätzliche Leistungen erbringen müssen.

Spezialisierte Masterstudiengänge

In den Reglementen der jeweiligen Masterstudiengänge werden zusätzliche Bedingungen zur Zulassung festgelegt. Beachten Sie, dass der Studienbeginn in einigen Studiengängen nur im Herbstsemester möglich ist.

Zulassung mit einem Bachelor einer Schweizer Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule

Aufgrund der unterschiedlichen Ausrichtung der Studiengänge der verschiedenen Hochschultypen ist ein Eintritt in ein Masterprogramm ohne Auflagen nicht möglich.

Einstufung

Für die Zulassung zum Studium ist die Abteilung Zulassung, Immatrikulation und Beratung zuständig, für die Einstufung die jeweilige Fakultät.

 
Spezielle Zulassungsbedingungen für alle medizinischen Studiengänge

Sie wollen Human-, Zahn- oder Veterinärmedizin studieren? Dann gelten weitere Zulassungsvoraussetzungen und vorgezogene Anmeldefristen.

Lesen Sie dazu unter Medizin: Human-, Zahn- oder Veterinärmedizin.