Studieninteressierte Hörerinnen und Hörer/Auskultantinnen und Auskultanten

Angebot

Sie möchten an der Universität Bern einige interessante Vorlesungen besuchen, ohne regulär immatrikuliert zu sein? Die Vorlesungen der Universität Bern stehen auch Nicht-Immatrikulierten offen. Sie können gegen eine Gebühr an Lehrveranstaltungen teilnehmen, ohne an der Universität als Studentin oder Student eingeschrieben zu sein.

Sie können sich den Besuch der Veranstaltung durch eine Unterschrift des oder der Dozierenden bestätigen lassen. Beachten Sie, dass Sie als Hörerin oder Hörer keine Prüfungen ablegen, keine schriftlichen Arbeiten einreichen, keine ECTS-Punkte erwerben und keine Lehrveranstaltungen anrechnen lassen dürfen. Kursanmeldungen sind im Vorlesungsverzeichnis KSL nicht möglich. Wer im Rahmen der Weiterbildung zum Anwalt / zur Anwältin an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Lehrveranstaltungen belegt, muss sich regulär an der Universität immatrikulieren.

Hörerinnen und Hörer dürfen folgende Veranstaltungen nicht besuchen:

  • alle Lehrveranstaltungen der akademischen Weiterbildung wie Doktorandenseminare und Veranstaltungen für Postgraduate-Studierende
  • Lehrveranstaltungen, die im Rahmen des universitären Weiter- und Fortbildungsprogramms angeboten werden (MAS-, DAS-, CAS-Studiengänge und deren Module, Einzelkurse)
  • alle Lehrveranstaltungen, die unmittelbar der Prüfungsvorbereitung dienen wie namentlich Repetitorien und Übungsklausuren sowie Prüfungen, namentlich auch Doktorprüfungen und Habilitationsvorträge, selbst wenn diese für Universitätsangehörige öffentlich sind, sofern die zuständigen fakultären Organe keine abweichende Regelung treffen
  • alle Lehrveranstaltungen (ausser Vorlesungen), die sich explizit an fortgeschrittene Studierende richten, sofern die zuständige Dozentin oder der zuständige Dozent keine persönliche Bewilligung erteilt
  • Sprachkurse des Instituts für Sprachwissenschaft, sofern nicht anders vermerkt
  • alle Deutsch- und Englischsprachkurse
  • alle weiteren Lehrveranstaltungen gemäss besonderer Liste, die bei der Abt. Zulassung, Immatrikulation und Beratung geführt wird
  • das ganze Sport- und Bewegungsangebot des Universitätssports Bern

Dozentinnen und Dozenten, die keine Hörerinnen und Hörer in ihrer Lehrveranstaltung wünschen, teilen dies der Abteilung Zulassung, Immatrikulation und Beratung bis spätestens 31. Juli für das Herbstsemester und 31. Dezember für das Frühjahrssemester mit.

Biomedical Engineering

Einige Veranstaltungen sind für Hörerinnen und Hörer offen. Beachten Sie die Hinweise im Veranstaltungsverzeichnis (KSL).
 

An der medizinischen Fakultät gilt folgende Regelung

Ein Besuch der Lehrveranstaltungen des 1. - 6. Studienjahres ist grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmen können mit schriftlicher Zustimmung der Dozierenden und des Dekanats bewilligt werden. Demgegenüber ist für den Besuch aller übrigen medizinischen Vorlesungen lediglich die Zustimmung der betroffenen Dozierenden nötig. Alle zu den Lehrveranstaltungen der Medizinischen Fakultät zugelassenen Hörerinnen und Hörer unterstehen der ärztlichen Schweigepflicht.