Prüfer/in-Account Pflichten

Diese Seite dient der kurzgefassten Darstellung der Pflichten von Inhaberinnen und Inhabern eines Prüfer/in-Accounts bezüglich der Nutzung von evaexam. Ausführlichere Informationen zu diesen Pflichten finden Sie im Benutzer- und Löschkonzept zu evaexam.

Die Einhaltung der aufgeführten Pflichten ist von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit und Integrität des Systems zu gewährleisten. Ziel ist es, sensible Informationen vertraulich zu behandeln und Nutzerdaten zu schützen.

Pflichten:

  • Löschen von Prüfungen
    • Prüfungen werden maximal zwei Jahre auf evaexam gespeichert. Prüfungen, die länger als zwei Jahre zurück liegen, müssen von der Inhaberin bzw. dem Inhaber des Accounts bzw. der hauptverantwortlichen Personen entsprechend universitärer und fakultärer Richtlinien extern archiviert und von evaexam gelöscht werden.
  • Sicherstellung von Einhaltung von Datenschutz

  • Sicherstellung Accountsicherheit
    • Passwörter müssen den Vorgaben der Weisungen ICT-Grundschutz der Universität Bern entsprechen
    • Manuell gesetzte Initialpasswörter für temporäre Accountslokalisierungen und Gemeinschaftsaccounts müssen nach dem ersten Gebrauch geändert werden
    • Passwörter von Gemeinschaftsaccounts müssen bei Zuständigkeitswechel für die Prüfung geändert werden