Evaluationen im Standarddurchführungszeitraum und Spezialfälle
a) Reguläre Evaluation am Ende des Semesters
Bei regulären Evaluationen, die im Standarddurchführungszeitraum durchgeführt werden müssen, reicht eine fristgemässe Anmeldung im KSL.
Für die Auswahl und die Anmeldung der Lehrveranstaltungsevaluationen im KSL sowie die Einhaltung der Fristen sind die Fakultäten bzw. Institute zuständig.
Dozierende, die ihre Lehrveranstaltung freiwillig evaluieren lassen möchten, können die Anmeldung im KSL selbstständig vornehmen oder sich an die zuständige Person in ihrem Institut/ihrer Fakultät wenden.
b) Spezialfälle
In einigen Fällen müssen Evaluationen gesondert behandelt werden. Dazu zählen:
- Frühevaluationen: die Evaluation muss vor dem regulären Zeitfenster stattfinden (z.B. bei Blockveranstaltungen zu Beginn des Semesters, Veranstaltungen von Dozierenden, die eine Vorlesung nur in der ersten Hälfe des Semesters unterrichten)
- Evaluationsanmeldungen oder Änderungen nach der Anmeldefrist
- Abweichung der Namen der Dozierenden von den Angaben im KSL (z. B. wenn Assistierende die Lehrveranstaltung durchführen, aber ein*e Professor*in im KSL als Hauptdozierende*r eingetragen ist)
- Zusendung des Links/QR Codes an eine andere Person (Standard: Hauptdozierende*r)
- Zusendung des Reports an eine andere Person (Standard: alle Dozierende der Lehrveranstaltung)
- Veranstaltungen mit mehreren Laufnummern bzw. mit unterschiedlichen Stammnummern, die gemeinsam (in einer Umfrage) evaluiert werden sollen (z.B. «Schwimmkurs - Gruppen a, b und c»; «Quantitative Methods in Sociolinguistics - 4, 5 und 7 ECTS»).
- Interfakultäre Lehrveranstaltungen, die von mehreren Fakultäten angeboten werden, aber die nur in einer Umfrage evaluiert werden sollen (z.B. «International Financial Regulation für Studierende der WISO und RW»).
In diesen Fällen kontaktieren Sie bitte die Fachstelle LVE oder erfassen Ihr Anliegen im Formular.