Minimalanforderungen an die Massnahmen
- Die LV, die zum ersten Mal als «unzureichend» eingestuft worden sind: eine erneute Zwischen- und Schlussevaluation bei der nächsten Durchführung.
- Die LV, die zum zweiten Mal als «unzureichend» eingestuft worden sind:
- Die LV, die zum dritten Mal als «unzureichend» eingestuft worden sind: Dozierende besuchen einen Kurs zur Hochschuldidaktik oder nehmen eine individuelle Beratung in Anspruch.
- Die LV, die als «hervorragend» eingestuft werden, werden zu ALL nominiert und ggf. ausgezeichnet (Vorgehen und weitere Kriterien s. ALL).
a. Dozierende erstellen einen kurzen Selbstbericht , in dem sie sich mit der eigenen Lehre auseinandersetzen.
b. Der/die Q-Beauftragte organisiert ein Gespräch mit den Dozierenden und allfälligen weiteren Personen, um gemeinsam Gründe herauszufinden und geeignete Massnahmen zu suchen.