Für Personen, die die Ukraine verlassen mussten
Grundsätzlich gilt: Ukrainische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit einem biometrischen Reisedokument sind für den Schengen-Raum und damit auch für die Schweiz seit Mitte 2017 bei Aufenthalten bis zu 90 Tagen von der Visumspflicht befreit. Per sofort (28.2.) können nun aber auch ukrainische Staatsbürger ohne biometrisches Reisedokument oder Visum in die Schweiz einreisen.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat ein FAQ zu Fragen betreffend Asylpraxis und Aufenthaltsstatus in der Schweiz erstellt.
Schutzsuchende aus der Ukraine, die ihre Heimat wegen des Kriegs verlassen mussten, erhalten in der Schweiz den Schutzstatus S. Das hat der Bundesrat am 11. März 2022 entschieden. Damit erhalten die Geflüchteten rasch ein Aufenthaltsrecht, ohne dass sie ein ordentliches Asylverfahren durchlaufen müssen. Mehr Informationen
Die Universität Bern offeriert eine Vielzahl von Studienmöglichkeiten. Mehr Informationen
Der Fachschaftsvorstand der Osteuropastudien Bern-Fribourg möchte den vom Krieg betroffenen ukrainischen/ russischen/ belarussischen Studierenden Unterstützung bieten. Es wurde ein Netzwerk aufgebaut mit Menschen, die den aus der Ukraine Geflüchteten als Übersetzer*innen und bei administrativen Hürden zur Seite stehen können und möchten. Das Netzwerk versteht sich als Anlaufstelle sowohl für ukrainische, als auch für russische und belarussische Studierende. Kontakt für Interessierte und Freiwillige: foes.unibefri@gmail.com.
Mehr Informationen folgen so bald wie möglich.