Registrierung von Gruppierungen
Damit Gruppen und Vereine als universitäre Gruppierungen auftreten können, müssen sie an der Universität Bern registriert werden.
Es müssen folgende Voraussetzungen für die Registrierung an der Universität Bern erfüllt sein:
- Es muss sich bei der Gruppierung um einen Verein oder zumindest um eine vereinsähnliche Gruppierung handeln (kein kommerzieller Hauptzweck).
- Der Zweck der Gruppierung muss einen Zusammenhang mit der Universität Bern haben.
- Der Zweck der Gruppierung darf nicht rechtswidrig sein.
- Bei den Mitgliedern der Gruppierung handelt es sich mehrheitlich um aktuelle oder ehemalige an der Universität Bern immatrikulierte Studierende oder Angestellte der Universität Bern.