Organisationsrecht
Das Organisationsrecht regelt die Aufgabe, die Struktur, die Entscheidungskompetenz und die Wahlen von Organisationseinheiten wie z. B. der Fakultäten.
Das Organisationsrecht regelt die Aufgabe, die Struktur, die Entscheidungskompetenz und die Wahlen von Organisationseinheiten wie z. B. der Fakultäten.