Rechtliche Grundlagen
Die Universität Bern ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit. Das Universitätsgesetz (UniG), das Universitätsstatut (UniSt) sowie die Verordnung (UniV) regeln Ziele und Aufgaben, die Organisationsstruktur, die Kompetenzen der Organe und anderen Organisationseinheiten der Universität Bern. Des weiteren finden Sie noch weitere kantonal- und bundesrechtliche Bildungserlasse.