Organisation Rechtliches

Beschwerdeverfahren

Eintreten

Damit die Rekurskommission auf eine Beschwerde überhaupt eintreten und diese inhaltlich beurteilen kann, müssen zunächst die formellen Eintretensvoraussetzungen erfüllt sein:

  • Verfügung als Anfechtungsobjekt
  • Einhaltung der Frist- und Formvorschriften an die Beschwerde
  • Beschwerdebefugnis der beschwerdeführenden Partei und Vorbringen zulässiger Beschwerdegründe

Ist eine dieser formellen Voraussetzungen nicht erfüllt, kann auf die Beschwerde nicht  eingetreten werden (Nichteintretensentscheid). Eine materielle, d.h. inhaltliche Beurteilung in der Sache findet dann nicht statt.

Ablauf

Erweist sich eine erhobene Beschwerde sodann nicht als offensichtlich unzulässig oder unbegründet, so führt die Rekurskommission das Beschwerdeverfahren durch. Dessen Ablauf richtet sich nach dem bernischen Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRPG), wobei die gesamte Verfahrensdauer in der Regel sechs bis acht Monate beträgt.

Kosten

Die Durchführung dieses Beschwerdeverfahrens verursacht schliesslich Aufwand und Kosten. Letztere sind nach dem Verfahrensabschluss (rechtskräftiger Entscheid) je nach Verfahrensausgang allenfalls von der beschwerdeführenden Partei zu bezahlen. Bitte studieren Sie die detaillierten Ausführungen zum Beschwerdeverfahren (Eintretensvoraussetzungen; Ablauf; Kosten), falls Sie Beschwerde bei der Rekurskommission erheben möchten. Einen knappen Überblick über das Verfahren bietet das Informationsblatt an.