Willkommen bei der Rekurskommission
Die Rekurskommission ist ein Organ der Universität Bern (Art. 34 Abs. 1 Bst. g UniG). Als interne Verwaltungsjustizbehörde (Art. 136 Abs. 1 UniV) ist sie von den anderen Organen der Universität unabhängig und nicht an deren Weisungen gebunden (Art. 2 Abs. 2 Reglement).
Beschwerden
Die Rekurskommission beurteilt als erste Instanz Beschwerden gegen Verfügungen der Universität Bern, die nicht vom Senat, der Universitätsleitung bzw. einem ihrer Mitglieder oder von der Rektorin bzw. vom Rektor erlassen wurden (Art. 76 Abs. 2 UniG i.V.m. Art. 76 Abs. 1 UniG).
Nicht zuständig ist sie für Beschwerden gegen Verfügungen des Senats, der Universitätsleitung bzw. einem ihrer Mitglieder oder der Rektorin bzw. des Rektors; diese sind bei der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern zu erheben (Art. 76 Abs. 1 UniG).
Weitere Aufgaben
Die Rekurskommission bescheinigt zudem zu Handen der kantonalen Steuerverwaltung die Rechtskraft von Kostenverfügungen der relevanten Organe (insbesondere universitäre Kliniken und Institute).
Sodann führt die Rekurskommission die Untersuchung bei Verfahren auf Entziehung eines akademischen Titels und stellt dem Senat Antrag, soweit nicht der Integritätsbeauftragte hierfür zuständig ist (Art. 36 Bst. b UniSt).
Im Weiteren entscheidet sie im Streitfall über Gesuche Dritter an die Universität und ihre Organisationseinheiten um Auskunftserteilung (Art. 36 Bst. c UniSt).
Schliesslich erstattet die Rekurskommission der Universitätsleitung regelmässig Bericht über ihre Praxis (Art. 8 Abs. 1 Reglement). Sie beantragt der Universitätsleitung die aus ihrer Sicht notwendigen Massnahmen zur Herstellung rechtmässiger Zustände (Art. 8 Abs. 2 Reglement).