Organisation Rechtliches

Mitglieder der Rekurskommission

Die Rekurskommission besteht aus fünf Mitgliedern, welche Angehörige der Universität sind (Art. 136 Abs. 2 UniV). Die Mitglieder werden durch den Senat für eine Amtsdauer von zwei Jahren gewählt, wobei eine Wiederwahl möglich ist (Art. 137 Abs. 1 und 2 UniV). Insbesondere die grossen Fakultäten, die Assistierenden und die Studierenden sollen in der Rekurskommission vertreten sein und ihre Sicht einbringen können. Daher wird bewusst darauf verzichtet, die Rekurskommission ausschliesslich mit Juristinnen und Juristen zu besetzen.

Ablehnungsgründe

Allfällige Ablehnungsgründe gegen Mitwirkende bei der Rekurskommission sind von der beschwerdeführenden Partei umgehend geltend zu machen (vgl. Art. 9 VRPG, Art. 6 Reglement).

Mitglieder der Rekurskommission