Eintretensvoraussetzungen
Im formellen Teil überprüft die Rekurskommission die Eintretensvoraussetzungen einer Beschwerde. Ist eine dieser formellen Voraussetzungen nicht erfüllt, wird auf die Beschwerde nicht eingetreten. Eine materielle, d.h. inhaltliche Beurteilung in der Sache findet diesfalls nicht statt.
Anfechtungsobjekt (Verfügung): Noten
- B 07/13: Ein Reglement kann nicht rechtsgenüglich vorsehen, dass Einzelnoten als Verfügungen zu eröffnen sind (Änderung der Rechtsprechung). Voraussetzungen, wann eine Einzelnote eine Verfügung darstellt (PDF, 168KB)
- B 06/05: Ein Reglement kann vorsehen, dass Einzelnoten als Verfügungen zu eröffnen sind (PDF, 26KB)
- B 27/99: Stellt eine Einzelnote eine Verfügung dar? (PDF, 27KB)
- B 01/99: Stellt eine Einzelnote eine Verfügung dar? (PDF, 31KB)
Anfechtungsobjekt (Verfügung): Nichtzulassung (Studiengänge)
Frist und Form einer Beschwerde: Beschwerdebegründung
- B 18/12: Bei Beschwerden gegen ein Prüfungsergebnis muss begründet werden, warum dieses nicht nur unangemessen ist, sondern rechtliche Fehler aufweist (PDF, 143KB)
- B 18/05: Bei Beschwerden gegen ein Prüfungsergebnis muss begründet werden, warum dieses nicht nur unangemessen ist, sondern rechtliche Fehler aufweist (PDF, 32KB)
- B 01/98: Minimalanforderungen an die Begründung einer Beschwerde (PDF, 25KB)
Beschwerdebefugnis (Legitimation): Schutzwürdiges Interesse
Beschwerdegründe und Überprüfungsbefugnis (Kognition): zulässige Beschwerdegründe (Rügen)
- B 18/12: Unzulässigkeit der Rüge der Unangemessenheit bei Prüfungsergebnissen (PDF, 143KB)
- B 05/08: Unzulässigkeit der Rüge der Unangemessenheit bei Prüfungsergebnissen (PDF, 36KB)
- B 18/05: Unzulässigkeit der Rüge der Unangemessenheit bei Prüfungsergebnissen (PDF, 32KB)
- B 12/20: Unzulässigkeit der Rüge der Unangemessenheit bei Prüfungsergebnissen (PDF, 137KB)