Organisation Rechtliches

Eintretensvoraussetzungen

Im formellen Teil überprüft die Rekurskommission die Eintretensvoraussetzungen einer Beschwerde. Ist eine dieser formellen Voraussetzungen nicht erfüllt, wird auf die Beschwerde nicht eingetreten. Eine materielle, d.h. inhaltliche Beurteilung in der Sache findet diesfalls nicht statt.

Anfechtungsobjekt (Verfügung): Nichtzulassung (Studiengänge)