Verfahrenskosten
Je nach Ausgang des Verfahrens erlegt die Rekurskommission schliesslich allenfalls der beschwerdeführenden Partei die Verfahrenskosten auf.
Verfahrenskosten
- B 15/99 (keine Kosten, wenn eine ausreichende Begründung der angefochtenen Verfügung erst im Beschwerdeverfahren erhältlich ist) (PDF, 31KB)
- B 27/99 (Kostenpflicht, auch wenn über eine Rechtsfrage zum ersten Mal entschieden wird) (PDF, 27KB)
- B 27/99 (Reduzierte Kosten, wenn ein Prozessurteil gefällt wird) (PDF, 28KB)
- B div/02 (reduzierte Kosten, wenn Verfahren vereinigt werden, und dadurch ein geringerer Aufwand entsteht) (PDF, 40KB)