Organisation Rekurskommission, Ombudsstelle und Integritätsbeauftragte

Rekurskommission, Ombudsstelle und Integritätsbeauftragte

Integritätsbeauftragte

Die Integritätsbeauftragten sind zuständig für die Behandlung von Meldungen von (möglichen) Verstössen gegen die wissenschaftliche Integrität. Sie sind Ansprechpersonen für alle Universitätsangehörigen in Belangen der wissenschaftlichen Integrität.

Aufgabe und Zweck

Die Integritätsbeauftragten sind Ansprechpersonen für alle Angehörigen der Universität in Belangen der wissenschatlichen Integrität. Sie sind zuständig für die Beurteilung von Meldungen wegen Verstössen gegen die wissenschaftliche Integrität, für Vorabklärungen und für die Verfahrensleitung. Die Integritätsbeauftragten sind unabhängig von den Organen der Universität.

Bei Verstössen gegen die Grundsätze der wissenschaftlichen Integrität, welche das Finden wissenschaftlicher Erkenntnisse beeinträchtigen können, und bei Verstössen, die schützenswerte Individualinteressen verletzen, führen die Integritätsbeauftragten ein Verfahren zur Feststellung eines allfälligen schuldhaften (d. h. vorsätzlichen oder fahrlässigen) Fehlverhaltens durch.

Anfragen in Belangen der wissenschatlichen Integrität im Sinne von Art. 6 Abs. 2 des Reglements über die wissenschaftliche Integrität können schriftlich oder per E-Mail eingereicht werden.

Meldungen wegen Verstössen gegen die wissenschaftliche Integrität im Sinne von Art. 7. Abs. 4 sind schriftlich und begründet an die Integritätsbeauftragten zu richten.