Organisation Rekurskommission, Ombudsstelle und Integritätsbeauftragte

Rekurskommission, Ombudsstelle und Integritätsbeauftragte

Ombudsstelle

Die Ombudsstelle vermittelt bei Problemen und Konflikten im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen sowie mit der akademischen Laufbahn.

Aufgabe und Zweck

Die Ombudsstelle kann Empfehlungen aussprechen. Sie kann beraten, Aussprachen organisieren und begleiten, bei Streitigkeiten vermitteln und bei der Suche nach konstruktiven Lösungen helfen. Die Ombudsstelle ist jedoch keine richterliche Instanz. Die Empfehlungen der Ombudsstelle können weder auf dem Rechtsweg angefochten noch sonstwie an eine andere Instanz weitergezogen werden. Die Möglichkeit, in der vor der Ombudsstelle vorgebrachten Angelegenheit später ein ordentliches Verfahren anzustreben, bleibt im gesetzlichen Rahmen gewahrt.

Die Ombudsstelle und deren Sekretariat sind zu Verschwiegenheit verpflichtet und gegenüber niemandem auskunftspflichtig. In Akten kann nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen und der Verfasserinnen und Verfasser Einsicht gewährt werden. Die Ombudspersonen sind unabhängig von den Organen der Universität.

Universitätsangestellte, die an die Ombudsstelle gelangen möchten, bringen ihre Beanstandungen in der Regel schriftlich in einem Brief vor. Die Beanstandungen sollten möglichst innert 30 Tagen seit dem letzten Vorfall vorgebracht werden. Nach dem Eingang eines Begehrens sucht die Ombudsstelle in der Regel mit der Antragstellerin/dem Antragsteller den persönlichen Kontakt (telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch), um die Problemlage, die Zuständigkeit und mögliche Vorgehensweisen zu klären.

Die Ombudsstelle kann beraten, Aussprachen organisieren und begleiten, bei Streitigkeiten vermitteln und bei der Suche nach konstruktiven Lösungen helfen.